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Investitionen in Gebäude könnten unter der steuerlichen Verschärfung leiden.

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Mit der Steuerreform kommt es zu einer Einschränkung der Abschreibung nicht nur für Betriebsgebäude, sondern auch für vermietete Immobilien. Der Begutachtungsentwurf zur Einkommensteuer sieht beispielsweise vor, dass Instandhaltungskosten über 15 statt bisher zehn Jahre verteilt werden müssen. Besonders gravierend an dem Einschnitt: Auch bereits getätigte Reparaturen und Sanierungen müssen auf die längere Abschreibungsdauer umgestellt werden.

Zur Erklärung: Eine längere Abschreibedauer bedeutet, dass Bemessungsgrundlage und somit Steuerlast steigen. Wegen der längeren Nutzungsperiode gleicht sich der Nachteil zwar langfristig aus, allerdings bleibt ein Zinsnachteil für den Vermieter.

"Massiv wirtschaftsschädlich"

Ebenfalls verschärft werden die Abschreibungsbedingungen für vermietete Betriebsgebäude, deren Herstellungskosten nun über 66,66 Jahre anstatt wie bisher über 50 Jahre aufgeteilt werden müssen. Und auch das Verhältnis Haus zu Boden wird mit 60 zu 40 neu festgesetzt. Bisher machte der Grundstücksanteil nur 20 Prozent aus. Der Sinn der Übung: Die Abschreibungsmöglichkeiten für die Immobilie werden reduziert.

Für Friedrich Noszek, Präsident des Zentralverbands für Haus und Eigentum, sind die Maßnahmen "massiv wirtschaftsschädlich". Er könne den Vermietern nur empfehlen, keine Instandsetzungsmaßnahmen vorzunehmen. Die Belastungen würden sich negativ auf die Investitionen und somit auf die Konjunktur auswirken, glaubt Noszek. Sein Resümee: "Der Bereich wird geschröpft." (as, 20.5.2015)