Im Rahmen der Steuerreform wird die Übertragung von Wohnungen und Grundstücken an Familienmitglieder künftig anders besteuert. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) gab am Dienstag nach dem Ministerrat neue Details dazu bekannt.

Steuerfrei bis 150 m² unter Partnern

So soll künftig die Übertragung einer Wohnung zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Partnern (als gemeinsamer Hauptwohnsitz) bis zu einer Fläche von 150 m² steuerfrei sein. Das gelte sowohl im Todesfall als auch unter Lebenden, so Schelling. Besteuert soll nur jene Fläche werden, die über dieser Grenze von 150 m² liegt; bei einer 180 m² großen Wohnung wird also für 30 m² Grunderwerbsteuer fällig.

Als Basis der Besteuerung wird ab 2015 statt des dreifachen Einheitswertes der Verkehrswert einer Liegenschaft herangezogen. Für Wohnungen bis zu einem Wert von 250.000 Euro bedeute dies zumeist eine Verbilligung, so Schelling. Denn bis zu diesem Wert gilt eine Steuer von 0,5 Prozent auf den Verkehrswert statt zwei Prozent auf den dreifachen Einheitswert. Für einen Wohnungswert zwischen 250.000 und 400.000 Euro gelten zwei Prozent, darüber 3,5 Prozent.

Preisspiegel der WKÖ könnte als Basis dienen

Die Berechnung der Verkehrswerte soll unbürokratisch von Notaren vorgenommen werden können, versprach Schelling. Dazu werde per Vorordnung ein Immobilienspiegel festgelegt, in Überlegung sei jener der Wirtschaftskammer, dessen Tarife als Basis dienen. Der Notar muss dann nur noch individuelle Besonderheiten der Wohnung berücksichtigen, um den Verkehrswert zu bestimmen. Die Notare äußerten aber bereits vor einigen Wochen Bedenken, dass in Zukunft ohne Sachverständigen-Gutachten keine Übertragung mehr möglich sein werde (siehe "Nachlese").

Die Nebenkosten für die Wohnungsübertragung sollen sich durch die Verteuerung der Schenkungs/Erbschaftssteuer auf Immobilien nicht ändern, da sie auf den Gerichtsgebühren aufsetzen. Auch die jährlich von allen zu entrichtende Grundsteuer soll von der Umstellung der anlassbezogenen Grunderwerbsteuer nicht berührt werden. (red/APA, 20.5.2015)