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Den Kassabon müssen Kunden künftig annehmen.

Foto: ap/Daniel Roland

Wien – Bei der Betrugsbekämpfung im Zusammenhang mit der umstrittenen Registrierkassenpflicht sollen künftig auch Kunden mithelfen. Diese sollen verpflichtet werden, den Kassenbon entgegenzunehmen. Die Registrierkassenpflicht wird dem Vernehmen nach auch eine Verpflichtung enthalten, dem Kunden einen Kassazettel auszuhändigen. Wenn dieser ihn gleich wegwerfe, habe er aber mit keinen Konsequenzen zu rechnen, erklärte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) beim Ministerrat am Dienstag. Für ihn ist das "keine unübliche Regelung", ähnliches gelte etwa auch in Italien. "Ich habe nie gehört, dass ein Tourist bestraft wurde, weil er einen Zettel doch liegenlässt."

Offenbar war sich die Regierung bis zuletzt nicht einig, wie die Belegpflicht künftig konkret ausgestaltet wird. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) erklärte bei einem Hintergrundgespräch zur Steuerreform, das im Anschluss an den Ministerrat stattfand, dass Kunden den Beleg in Zukunft bis zum Verlassen des Geschäftes bei sich behalten müssen. Noch am Morgen sei bei der Debatte über die gesetzlichen Feinheiten im Raum gestanden, ob die Regelung stattdessen für einen Umkreis von 500 Metern um das Geschäft gelten solle.

Kontrolliert werden die Konsumenten jedenfalls nicht. Ansonsten werde die Registrierkassenpflicht so umgesetzt, wie dies in der koalitionären Einigung Mitte März angekündigt wurde. Es gebe klare Wertgrenzen und die Betriebe müssen überwiegend Bargeschäfte vorweisen.

Ministerratsbeschluss für 16. Juni geplant

Die insgesamt rund 40 Gesetzesänderungen zur Steuerreform sollen noch am Dienstag in Begutachtung gehen, für 16. Juni ist der Ministerratsbeschluss vorgesehen. Im Nationalrat wird die Steuerreform dann in der Juli-Plenarwoche beschlossen. In Kraft tritt das Paket 2016.

Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) haben sich nach dem Ministerrat erfreut gezeigt, auch die letzten Teile der Steuerreform in Begutachtung schicken zu können. Mitterlehner betonte, dass nicht nachgebessert, sondern eine "Präzisierung" vorgenommen wurde.

Freude über Vorziehung der Negativsteuer

Faymann freute sich, dass die Vorziehung der Negativsteuer-Erhöhung Vorteile für rund eine Million Arbeitnehmer bringe, die Pendler eingerechnet sogar 1,4 Millionen Menschen. Es gehe um einen Betrag von 50 Millionen Euro, der auch der Wirtschaftsankurbelung diene. Eine kleine Uneinigkeit tat sich hier auf: Während Faymanns Büro nach dem Pressefoyer von zusätzlichen Geldern sprach, stellte Mitterlehner Mehrkosten hiefür in Abrede. Er sah lediglich einen Liquiditätseffekt.

Schelling erklärte, die Erhöhung der Negativsteuer wird deshalb vorgezogen, weil die Betroffenen sonst erst 2017 bei ihrem ersten Lohnsteuerausgleich davon profitiert hätten. Da habe ein "Fairnessproblem" bestanden.

Grunderwerbsteuer

Gerade einmal fünf Millionen Euro weniger an Steueraufkommen kostet hingegen die Deckelung der Grunderwerbsteuer bei Betriebsübergaben, sagten beide. Für Mitterlehner hat dies eher "symbolischen Charakter", betroffen seien gerade einmal 20 bis 30 Firmen in ganz Österreich. Für Faymann begrüßenswert ist jedenfalls die – auch von den Höchstgerichten geforderte – Umstellung auf die Verkehrswertberechnung.

Zu den Änderungen bei der Grunderwerbsteuer sagte Schelling: "Es war immer vereinbart, schon im Ministerratsvortrag, dass wir Härteregelungen abfedern. Wir haben bis Sonntag spät in der Nacht verhandelt. Es ging aber nicht schneller, weil Verhandlungen erst nach Vorliegen der legistischen Unterlagen möglich waren. Der Zeitplan wird jedenfalls halten."

Sehr positiv wertete der Kanzler auch die geplanten Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung, darunter die Registrierkassenpflicht, die Einzelaufzeichnung, das Verbot der Barbezahlung am Bau, Maßnahmen gegen Scheinrechnungen und die Konteneinsicht. Es sei dies eine Frage der Konsequenz, schließlich habe sich die Regierung in diesem Bereich hohe Einnahmen zur Gegenfinanzierung der Reform vorgenommen.

Wohnungen bis 150 m² steuerfrei

Wenn eine Wohnung, die der gemeinsame Hauptwohnsitz ist, zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Partnern übertragen wird, so ist dies künftig bis zu einer Fläche von 150 m² steuerfrei, kündigte Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) am Dienstag an. Das gelte sowohl im Todesfall als auch unter Lebenden. Besteuert wird die Fläche über 150 m² - bei 180 m² gibt es also eine Steuer für 30 m².

Im Rahmen der Steuerreform wird die Übertragung von Wohnungen und Grundstücken an Familienmitglieder künftig anders besteuert. Statt des dreifachen Einheitswertes wird ab 2016 der Verkehrswert als Basis der Besteuerung herangezogen. Für Wohnungen bis zu einem Wert von 250.000 Euro bedeute dies zumeist eine Verbilligung, so Schelling. Denn bis zu diesem Wert gilt eine Steuer von 0,5 Prozent auf den Verkehrswert statt 2 Prozent auf den dreifachen Einheitswert. Für einen Wohnungswert zwischen 250.000 und 400.000 Euro gelten zwei Prozent, darüber 3,5 Prozent.

Unbürokratische Berechnung der Verkehrswerte

Die Berechnung der Verkehrswerte soll unbürokratisch von Notaren vorgenommen werden können, versprach Schelling. Dazu werde per Vorordnung ein Immobilienspiegel festgelegt, in Überlegung sei jener der Wirtschaftskammer, dessen Tarife als Basis dienen. Der Notar muss dann nur noch individuelle Besonderheiten der Wohnung berücksichtigen, um den Verkehrswert zu bestimmen. Die Nebenkosten für die Wohnungsübertragung sollen sich durch die Verteuerung der Schenkungs/Erbschaftssteuer auf Immobilien nicht ändern, da sie auf den Gerichtsgebühren aufsetzen. Auch die jährlich von allen zu entrichtende Grundsteuer soll von der Umstellung der anlassbezogenen Grunderwerbssteuer nicht berührt werden.

Erleichterungen gibt es auch bei der Übertragung von Betrieben. Die Steuer wird mit 0,5 Prozent des Gesamtwertes gedeckelt. Bis 900.000 Euro Firmenwert ist die Übertragung steuerfrei, für Werte darüber gelten progressive Stufen von 0,5 Prozent, 2 Prozent und 3,5 Prozent. Die Steuerbelastung ist aber mit 0,5 Prozent des Gesamtwertes gedeckelt

Hoteldienstleistungen mit 13 Prozent Mehrwertsteuer

Hotels müssen ab 2016 für ihre Dienstleistung 13 Prozent Mehrwertsteuer verrechnen, statt wie bisher 10 Prozent. Allerdings gibt es hierzu eine Einschleifregelung. Wer seinen Urlaub für das Jahr 2016 noch bis 1. September bucht, zahlt grundsätzlich nur zehn Prozent Mehrwertsteuer darauf, erläuterte Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) am Dienstag.

Damit nehme man auch auf langfristige Verpflichtungen gegenüber den internationalen Buchungsplattformen Rücksicht, so Schelling. Auch in Urlaubskatalogen dürfen die Preise bis zum 1. April 2016 noch mit zehn Prozent MwSt gedruckt und verrechnet werden.

Eine Erleichterung für Firmen kommt auch bei Abschreibungen auf Gebäude. Nach dem Vorbild Deutschlands wird es eine Liste geben, welche Teile eine höhere Abnützung haben und daher rascher abgeschrieben werden können. Damit wird in Form einer Richtlinie definiert, was als Reparatur und was als Ersatzinvestition zu werten ist. Je rascher die Abnützung, desto kürzer die Abschreibungsfrist. (Simon Moser/APA, 19.5.2015)