Linz/Berlin/Essen - Das sogenannte Schienenkartell bleibt für sechs Manager des Stahlkonzerns voestalpine und einen Ex-Mitarbeiter des deutschen Stahlkonzerns ThyssenKrupp ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das Bochumer Landgericht teilte am Montag mit, die Verfahren würden eingestellt. Im Gegenzug hätten die Angeklagten aber die Zahlung von Geldauflagen in Höhe von insgesamt 290.000 Euro akzeptiert.

Die Manager hatten gestanden, bei Ausschreibungen der Deutschen Bahn Preise und Quoten abgesprochen zu haben. Grund für die Einstellung ist laut Gericht die Aufklärungshilfe der Angeklagten. Nach dem Sommer soll ein zweiter Prozess gegen weitere Beschuldigte beginnen. (APA, 18.5.2015)