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Den betroffenen Passagieren wurden 400 Euro zugesprochen.

Foto: ap/Martin Meissner

Wien/Linz - Die deutsche Fluglinie Condor hat eine Entschädigung für eine Verspätung an Passagiere erst nach einer Klage der Arbeiterkammer Oberösterreich gezahlt. Das teilte diese in einer Presseaussendung am Montag mit.

Der Flug sollte von München nach Antalya gehen. Doch kurz nach dem Start änderte die Maschine den Kurs und flog nach Frankfurt. Dort mussten die Fluggäste mehrere Stunden warten. Ihr ursprüngliches Ziel erreichten sie in einem Ersatzflugzeug mit neunstündiger Verspätung. Dafür würde ihnen eine Entschädigung von 400 Euro zustehen, argumentierte die Arbeiterkammer, bei der sich 14 Betroffene gemeldet hatten.

Technischer Defekt

Condor berief sich auf einen technischen Defekt, der sie ihrer Ansicht nach von der Entschädigungspflicht befreien würde. Dem widersprach Georg Rathwallner vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer: "Aber nur dann, wenn dieser als außergewöhnlicher Umstand zu werten ist". Es liege jedoch an der Fluglinie zu beweisen, dass es trotz Ergreifen aller zumutbarer Maßnahmen nicht möglich war, die Flugverspätung zu vermeiden.

Condor gab in den Verhandlungen zu verstehen, dass die volle Entschädigung außergerichtlich nicht gezahlt werde. Erst nach Klagseinbringung beim Landgericht Landshut in Deutschland lenkte die Fluggesellschaft ein und anerkannte die Entschädigungspflicht.

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung steht Fluggästen bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung, die sogenannte "Ausgleichsleistung", zu. Die Höhe ist von der jeweiligen Flugdistanz abhängig. Die Ausgleichsleistung soll nicht nur die den Konsumenten entstandenen Unannehmlichkeit abgelten, sondern auch einen Kostendruck gegenüber Fluglinien ausüben, künftig Annullierungen, Verspätungen und Nichtbeförderungen zu vermeiden. Viele Fluglinien würden aber die Rechte der Passagiere ignorieren und auf dem Standpunkt stehen, wer seine Ansprüche durchsetzen will muss klagen, bedauert Rathwallner und kündigt an: "Wir werden mit Musterprozessen Verhaltensänderungen zugunsten der Konsumenten bei den Fluggesellschaften durchsetzen, wenn diese Konsumentenrechte missachten". (APA, 18.5.2015)