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Hissène Habré als Diktator, Dezember 1985, ...

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... und als Exilant im Senegal, November 2005.

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Tschads ehemaliger Diktator Hissène Habré muss sich wegen Folter, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor einem Schwurgericht in Dakar verantworten. Das Verfahren vor dem vom Senegal und der Afrikanischen Union (AU) eingerichteten Sondertribunal soll am 20. Juli beginnen.

Der 72-jährige Habré steht seit Juni 2013 in seinem Haus in der senegalesischen Hauptstadt unter Arrest. Dort lebt er mit seiner Familie seit seinem Sturz 1990 durch den derzeitigen tschadischen Staatschef Idriss Déby Itno.

Habré war 1982 an die Macht gelangt, hatte den Tschad bis zu seinem Sturz mit brutaler Gewalt regiert und galt als "Pinochet Afrikas". Menschenrechtlern zufolge wurden während seiner achtjährigen Herrschaft 40.000 Oppositionelle und Angehörige ethnischer Gruppen getötet.

Ein Bericht des United States Institute of Peace wirft ihm vor, dass unter seine Regierung Oppositionelle gefoltert wurden. So zwangen Habrés Schergen ihre Opfer, das Auspuffrohr eines Autos in den Mund zu nehmen, und starteten dann den Motor.

Verbündeter der USA und Frankreichs

Habré gelangte 1982 durch einen Putsch gegen eine vom nördlichen Nachbarland Libyen unterstützte Regierung in N'Djamena an die Macht. Anfangs wurde er im Westen als "der Mann, der (den libyschen Revolutionsführer) Muammar al-Gaddafi besiegte", gefeiert. 1987 empfing ihn sogar US-Präsident Ronald Reagan im Weißen Haus. Die USA betrieben während des Krieges im Tschad einen geheimen Militärstützpunkt, auf dem aus libyschen Kriegsgefangen eine Anti-Gaddafi-Truppe gebildet werden sollte.

Auch Frankreich unterstützte den Diktator: Als 1983 libysche Truppen den Norden des Tschad besetzten, wurden Kampfflugzeuge und 3.000 Fallschirmspringer entsandt. Die USA stellten zwei Awacs-Radarflugzeuge zur Verfügung, um Luftangriffe zu koordinieren.

1990 gestürzt

Ende 1990 wurde Habré durch den einst mit ihm verbündeten, inzwischen aber von Libyen unterstützten Rebellenführer Déby gestürzt und floh ins senegalesische Asyl. Am 15. August 2008 verurteilte ein Gericht in N'Djamena Habré in Abwesenheit zum Tod.

Das Verfahren im Senegal stellt eine Premiere dar: Erstmals wird ein ehemaliges Staatsoberhaupt von Gerichten eines anderen Landes für Menschenrechtsvergehen, die er nicht dort begangen hat, belangt. Belgien hatte 2005 einen internationalen Haftbefehl erlassen, nachdem ein Belgier tschadischer Herkunft geklagt hatte. Der Senegal lehnte eine Auslieferung jedoch mehrfach ab.

2009 leitete Belgien ein Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ein. Dieser entschied im Juli 2012, dass Habré im Senegal vor Gericht gestellt oder ausgeliefert werden müsse. (red, 15.5.2015)