"Wichtige menschenrechtliche Mängel" ortet Amnesty International Österreich im neuen Polizeilichen Staatsschutzgesetz, dessen Entwurf sich derzeit in Begutachtung befindet. Das Gesetz soll, wenn es in der vorliegenden Form beschlossen wird, dem Verfassungsschutz neue Werkzeuge zur Überwachung in die Hand geben (derStandard.at berichtete).

Rechtsschutz fehlt

Dass keine Richter darüber wachen, wen die Staatsschützer umfassend observieren dürfen, sei problematisch, so Amnesty in einer Aussendung. "Bedenklich" sei auch, dass "alle, auch unbescholtene Bürger davon betroffen sein können, ohne davon zu wissen". Denn niemand könne nachvollziehen, was man konkret tun muss, um ins Visier der Daten-Sammler zu kommen: Das Gesetz würde der Behörde das Recht geben, sensible Daten zu verarbeiten, ohne dass eine konkrete Gefährdung vorliegt. Bereits zur "Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung" könnte observiert werden.

"Es ist klar, dass mit der Eröffnung eines derart umfangreichen Spielraums große Gefahr des Missbrauchs in der Praxis besteht", heißt es in der Aussendung.

"Überwachungsstaat"

Der vorliegende Gesetzesentwurf sehe vor, dass "Ermittler zukünftig selbst entscheiden können, wann sie die schwachen Kontrolleinrichtungen informieren und wann nicht. Das sind menschenrechtlich bedenkliche Schritte hin zu einem unkontrollierbaren Überwachungsstaat", kritisiert Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt, der von einem "Parallelrecht für die sogenannten Staatsschutzorgane" spricht.

Zwar sei es wichtig, terroristischen Anschlägen vorzubeugen. Amnesty gibt jedoch zu bedenken, "dass keine Fakten dafür vorliegen, dass Massenüberwachung von Staatsbürgerinnen und –bürgern der Terrorismusprävention dient". (sterk, derStandard.at, 13.5.2015)