Wien - Den EU-Abgeordneten wird künftig ein Rederecht im Nationalrat eingeräumt. Die entsprechende Änderung der Geschäftsordnung wurde im zuständigen Ausschuss heute gegen die Stimmen von FPÖ und Team Stronach angenommen und wird kommende Woche vom Nationalrat beschlossen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Vorgesehen ist, dass die EU-Parlamentarier bei Aktuellen Europastunden und Debatten über EU-Erklärungen der Regierung aktiv teilnehmen können. Allerdings ist jeweils nur ein Vertreter pro Fraktion als Redner zugelassen. Dafür dürfen die Europa-Parlamentarier auch in den Ausschüssen reden, wenn es um EU-Themen geht.

Ausländische Politiker erwünscht

Weitere Neuerung: Die Nationalratspräsidentin kann bedeutende ausländische Politiker zur Abgabe einer Erklärung zu einem bestimmten Thema in den Nationalrat einladen.

Abseits des Themenkomplexes Rederecht wurde normiert, dass nicht nur eine Krankheit, sondern auch andere medizinische Ursachen ein triftiger Verhinderungsgrund für die Nichtteilnahme von Abgeordneten an Nationalratssitzungen sind. Das betrifft etwa für weibliche Abgeordnete die Zeit unmittelbar vor oder nach der Geburt eines Kindes oder Rehab-Behandlungen nach einem Unfall. (APA, 13.5.2015)