Im Streit in Deutschland um die Herausgabe der Liste mit rund 2.000 NSA-Suchanfragen für den Bundesnachrichtendienst (BND) hat die Fraktionschefin der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, mit dem deutschen Bundesverfassungsgericht gedroht. Die Listen mit den sogenannten Selektoren seien Teil der Beweisanträge im NSA-Untersuchungsausschuss, sagte Göring-Eckardt dem Hamburger Nachrichtenmagazin "Spiegel".

Gang nach Karlsruhe

"Wir erwarten, dass das Bundeskanzleramt dem Ausschuss diese Listen zur Verfügung stellt. Sonst bleibt nur der Gang nach Karlsruhe", sagte sie dem Magazin.

"Kein Neuland"

Der Staatsrechtler Ulrich Battis sagte dem "Spiegel", die Abgeordneten des NSA-Untersuchungsausschusses und des Parlamentarischen Kontrollgremiums sollten die Herausgabe der Liste mit den Suchbegriffen mit einer Klage vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht einfordern. "Solche Verfahren sind kein Neuland, ich denke, die Erfolgschancen stehen nicht schlecht", sagte Battis. Die Abgeordneten in den beiden Gremien müssten ihre Kontrollfunktion wahrnehmen können.

Gefahr begründet werden

Die Regierung könne die Geheimhaltung in Karlsruhe nicht pauschal mit Sicherheitsinteressen begründen, erklärte Battis. Die Gefahr einer Weitergabe müsse im Detail begründet werden, notfalls könnten auch nur die weniger sensiblen Einträge auf der Liste ausgehändigt werden oder je nach Geheimschutzregel unterschiedliche Informationen an den NSA-Ausschuss und das Kontrollgremium, sagte der Staatsrechtler dem Nachrichtenmagazin.

Österreich mit dabei

In der Affäre um den deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) geht es um den Vorwurf, der deutsche Geheimdienst habe dem US-Geheimdienst NSA beim Ausspionieren europäischer Institutionen und von Unternehmen etwa in Frankreich und Österreich geholfen. Aufschluss darüber soll eine Liste sogenannter Selektoren liefern - also Begriffe, nach denen die NSA den BND angeblich suchen ließ. Die deutsche Regierung will diese Liste allenfalls nach Konsultationen mit den USA herausgeben. (APA, 09.05.2015)