Telefonica Deutschland ("O2") darf einem Gerichtsurteil zufolge einige wichtige Mobilfunkfrequenzen ein Jahr länger behalten. Telefonica müsse auslaufende Frequenzen im Bereich von 900 MHz und 1800 MHz nicht vorzeitig bereits Ende des Jahres räumen, urteilte das Verwaltungsgericht Köln in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung.

Kein Einfluss auf Auktion

Hintergrund ist die Versteigerung des Funkspektrums Ende des Monats. Nach dem Willen der Bonner Regulierungsbehörde sollte Telefonica einige Frequenzen, die vom Unternehmen nicht wieder ersteigert werden, Ende 2015 zurückgeben. Da die zwei anderen Bieter Vodafone und Deutsche Telekom dafür ein Jahr länger Zeit haben, klagte Telefonica. "Die Entscheidung wird den von der Netzagentur geplanten Start der Frequenzauktion selbst nicht beeinflussen", sagte ein Telefonica-Sprecher. Der Konzern gehört zum gleichnamigen spanischen Telekom-Riesen.

Bei der Spektrumauktion geht es für die drei Netzbetreiber um alles oder nichts. Dort werden die Marktverhältnisse für die nächsten Jahrzehnte zementiert. Frequenzen sind ein knappes Gut und deshalb teuer. Die Verteilung liegt in der Hand des Bundes, der die Nutzungsrechte in der Regel für 20 Jahre an die Meistbietenden versteigert und auch die Einnahmen einstreicht. Bei der letzten Auktion vor fünf Jahren legten Telekom, Vodafone und die mittlerweile fusionierten Firmen E-Plus und Telefonica zusammen 4,4 Milliarden Euro auf den Tisch. (APA, 08.05.2015)