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Kritiker beruhigen die Vorschläge von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström nicht.

Foto: Reuters/Dalder

Brüssel/Wien - Die Stellungnahme aus dem Bundeskanzleramt in Wien fiel diplomatisch und kurz aus: Die Vorschläge von EU-Außenhandelskommissarin Cecilia Malmström zur Reform der umstrittenen außergerichtlichen Schiedsgerichte für Auslandsinvestoren (ISDS), wie sie im geplanten Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) zwischen EU und USA bisher geplant waren, "werden sorgfältig geprüft".

Auf mehr wollte man sich bei Bundeskanzler Werner Faymann, der unter den EU-Regierungschefs als der schärfste Kritiker dieser Streitbeilegungsmechanismen gilt, wie sie traditionell in tausenden Abkommen bestehen, nicht festlegen. Heute, Donnerstag, werden sich die Handelsminister im EU-Ministerrat in Brüssel mit der Sache befassen (Österreich ist von Vizekanzler Reinhold Mitterlehner vertreten). Aber dazu wird es keine Entscheidung geben.

Die Industrie begrüßt die Vorschläge, die Arbeiterkammer lehnt sie als "reine Kosmetik" ab. Die Nichtregierungsorganisation Attac lehnt jede Art von ISDS ab, so wie grundsätzlich das ganze TTIP-Abkommen, weil es "undemokratisch und im Geheimen" auf die Tagesordnung gekommen sei, sagte ein Attac-Sprecher dem Standard.

Anderes Vorgehen

Die Außenhandelskommissarin hat, wie berichtet, ein erstes Konzept für ein anderes Vorgehen bei den Schiedsgerichten vorgelegt. Es sieht zwei Stoßrichtungen vor.

Zum einen spricht sie sich langfristig für die Schaffung eines internationalen Investitionsgerichtshofes aus, der Streitigkeiten zwischen Auslandsinvestoren und Staaten schlichten soll. Das hat bereits der deutsche Vizekanzler und SPD-Chef Sigmar Gabriel angeregt. Dessen Einrichtung würde aber viele Jahre dauern.

Zum anderen will Malmström daher auch bei TTIP ein Schiedsverfahren vereinbaren, dieses allerdings strenger regeln und möglichst transparent halten. Es soll nicht möglich sein, private und nationale (bzw. europäische) Gerichte gegeneinander auszuspielen, die Zuständigkeiten sollen ganz genau bestimmt werden.

Die Schiedsgerichte sollen nicht mehr darauf spezialisierten "Anwaltsfirmen" allein überlassen werden. Sie sollen wie Gerichte organisiert sein, und es sollen nur eigens zugelassene Richter tätig werden und nicht nach Gutdünken der Kläger ausgesuchte Personen. Die Kommissarin möchte darüber hinaus mit den USA vereinbaren, dass unabhängige Berufungsinstanzen geschaffen werden, geltendes Recht in Europa wie in den USA dürfe nicht unterwandert werden. Am Mittwoch debattierte sie darüber im zuständigen Handelsausschuss im Europäischen Parlament. (Thomas Mayer, 6.5.2015)