Wien - Nicht nur in Österreich bemüht man sich seit Jahren darum, die Zahl der Invaliditätspensionen zu verringern und so die Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer zu erhöhen. In den Niederlanden versucht man es mit einer risikoabhängigen Beitragsfinanzierung, in Schweden mit einem starken Rehabilitationssystem. Beide Länder haben bei der Reduktion gesundheitsbedingter Ausstiege aus dem Berufsleben respektable Erfolge vorzuweisen.

In den Niederlanden etwa lag die Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen schon 2003 dort, wo sie in Österreich heute liegt, nämlich bei rund 45 Prozent. Zum Anstieg auf heute 60 Prozent hat nicht nur, aber auch das sogenannte Experience Rating beigetragen. Ziel der Maßnahme: Die Kosten der Invaliditätspension sollen auf jene Unternehmen übertragen werden, deren Mitarbeiter einem höheren Invaliditätsrisiko ausgesetzt sind. Dieses wird für verschiedene Sektoren auf Basis von Bezügen aus der Vergangenheit berechnet. Je höher das Risiko, desto höher die Beiträge des Unternehmens.

Als Reaktion auf höhere Beitragssätze verstärken Arbeitgeber die präventiven Maßnahmen im Betrieb, so der erhoffte Effekt. Kritiker bemängeln, das System führe in der Praxis zu weniger Anstellungen für Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Problemen. Ein Rückgang bei den Neueintritten in die Invaliditätspension konnte jedenfalls erreicht werden.

Comeback oder Jobwechsel

Einen anderen Weg geht der Europameister bei der Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer: In Schweden ist es die sogenannte Rehabilitationskette, die die Anzahl an Invaliditätspensionen und Langzeitkrankenständen eindämmt. Geht jemand in Krankstand, wird innerhalb von drei Monaten geprüft, ob Jobalternativen im Unternehmen bestehen. Nach weiteren drei Monaten bleibt der Anspruch auf Krankengeld nur dann aufrecht, wenn keine Arbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt ausgeübt werden kann. Ist das nicht der Fall, muss ein neuer Job angenommen oder Arbeitslosengeld beantragt werden. Nur falls überhaupt keine Arbeitsfähigkeit besteht, wird eine permanente Invaliditätspension gewährt.

Während dieses Prozesses wird vor allem der Arbeitgeber in die Pflicht genommen. Er ist dafür verantwortlich, dass Maßnahmen zur Rehabilitation getroffen werden. Auch für die Suche nach einer angemessenen Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebes ist er zuständig. (Simon Moser, DER STANDARD, 5.5.2015)