Wien - Wenn alles nach Plan gelaufen wäre, dann hätte die Medizinische Universität Wien (MUW) seit Dienstagabend einen neuen Rektor. Hat sie aber nicht, weil die Wahl durch den Unirat, wie der STANDARD berichtet hat, kurzfristig verschoben wurde.

Den offiziellen Grund bestätigte Uniratsvorsitzender Erhard Busek am Mittwoch im Gespräch mit dem STANDARD: Ein Mitglied des fünfköpfigen Rats, Walter Dorner, der frühere Ärztekammerpräsident, habe wegen eines Spitalsaufenthalts nicht anwesend sein können, "aber gern dabei sein wollen, und wir waren uns alle einig, dass wir als vollständige Gruppe wählen wollen". Der Unirat wäre auch so beschlussfähig gewesen, denn das Unigesetz verlangt, dass "mehr als die Hälfte" der Mitglieder präsent sind.

Formal auf der richtigen Seite

Den informell kolportierten Grund, wonach im Vorfeld laut gewordene Kritik an möglichen Verfahrensfehlern bei der Rektorswahl zur kurzfristigen Absage beigetragen habe, bestätigte Busek quasi halb: "Nicht zuletzt aufgrund der STANDARD-Berichte wollten wir formal auf der richtigen Seite sein." Auf dieser sieht Busek den Unirat ohnehin, denn, so betont er: "Wir haben uns strikt an die Vorgaben der Rechtsabteilung der Med-Uni Wien gehalten."

Auch am Wahltag sei der Leiter der Rechtsabteilung dabei gewesen und habe bestätigt, dass alles "recte", also mit juristisch rechten Dingen, zugegangen sei. Das sei auch im Protokoll vermerkt. Er, Busek, könne ja nicht "jedes Mal Professor Mayer vorher anrufen".

Verfassungsjurist Heinz Mayer hatte im STANDARD gewarnt, die Ausschreibung, die nicht wie vom Unigesetz und in der (auch nicht durchgängig öffentlichen) Wahlordnung vorgeschrieben im Mitteilungsblatt der MUW, sondern laut Rektorat in einer "Sonderform", den "Personalmitteilungsblättern", veröffentlicht wurde, mache die Wahl rechtswidrig.

"Das Problem des Achten"

Einen anderen kritisierten Verfahrenswiderspruch - "das Problem des Achten", nennt es Busek - erklärt er so: In der Wahlordnung steht, es sei ein Hearing mit "bis zu acht Kandidatinnen oder Kandidaten durchzuführen". Tatsächlich wurden zehn eingeladen.

Wie das? Das Resultat einer "Divergenz der Ansicht zwischen Senat und Unirat", sagt Busek. Dem Unirat hätten sieben Anhörungen genügt, der Senat wollte eine achte Person haben, letztlich habe man sich nach "höflicher Diskussion" geeinigt: "Machen wir zehn" - entgegen Wahlordnung, und somit "rechtswidrig", sagt Jurist Mayer auf STANDARD-Anfrage, wenngleich "vermutlich ohne Einfluss auf das Ergebnis des Hearings". Und das heißt dann: Im Falle einer derartigen Verletzung von Verfahrensvorschriften muss der Wissenschaftsminister die Entscheidung nur dann aufheben, "wenn das Organ bei deren Einhaltung zu einem anderen Ergebnis hätte kommen können", steht in Paragraf 45 Absatz 3 des Universitätsgesetzes.

"In Österreich sehr üblich"

Und die von Busek beklagten "massiven Interventionen" durch Politiker? Seien "in Österreich sehr üblich: ein Ergebnis einer früheren politischen Kultur" - da diese aber "meist mündlich" passierten, seien sie nachträglich auch schwer zu veröffentlichen.

Wie geht es nun weiter? Erstmals vollzählig sei der Unirat wieder in 14 Tagen: "Dann wählen wir halt im Mai." (Lisa Nimmervoll, DER STANDARD, 30.4.2015)