Geht es um Kunstrückgabe, dann nimmt Österreich im Vergleich zu anderen Ländern inzwischen eine Vorreiterrolle ein. Der Weg dorthin war jedoch ein langer und von halbherzigen Bemühungen geprägter.

Die bis 1949 beschlossenen Rückstellungsgesetze schufen zwar eine gesetzliche Grundlage für die Rückforderung von Vermögensgegenständen, erwiesen sich dem Prinzip der Naturalrestitution folgend als unzureichend. Denn viele der theoretisch Berechtigten wussten nicht, wo sich ihre Sammlungen oder Kunstwerke befanden, und konnten praktisch keine Anträge stellen.

"Galerie der Tränen"

Das Denkmalamt - in dessen Zuständigkeit 1938 die Enteignung, nach 1945 die Rückstellung von Kunstgegenständen fiel - verwahrte Jahrzehnte tausende Gemälde, Aquarelle oder Zeichnungen, die als "herrenlos" eingestuft worden waren. 1969 wurde eine rund 8000 Objekte umfassende Liste ("Galerie der Tränen") auf Druck von Simon Wiesenthal veröffentlicht. Von den anschließend 1231 beanspruchten Positionen wurden nur 72 restituiert, der Rest ging in das Eigentum der Republik über.

Mitte der 1980er-Jahre wurde diese Nachlässigkeit und Inkompetenz trotz staatsvertraglicher Verpflichtung in amerikanischen Medien thematisiert. Einer Gesetzesnovelle (Antragsfrist) und neuerlichen Publikation der Liste folgte nach 3300 Einzelanträgen und langwierigen Verfahren die Rückstellung von exakt 22 Objekten.

1996 wurde der zu rund 1000 Losnummern zusammengefasste Bestand im Rahmen der Mauerbach-Benefizauktion von Christie's in Wien versteigert (11 Mio. Euro). Dass es sich dabei keineswegs nur um "herrenlose" Kunstgegenstände handelte, die von den Nationalsozialisten aus unbekanntem Besitz enteignet wurden, machte Sophie Lillie 2008 über eine Ausstellung im MAK öffentlich. Denn in zahlreichen Fällen waren den österreichischen Behörden die einstigen Eigentümer sehr wohl bekannt gewesen.

Herkunft für die Zukunft

Über das Kunstrückgabegesetz aus dem Jahr 1998 und die nachfolgend in staatlichen Museen und Sammlungen implementierte Provenienzforschung begann sich Österreich diesem Erbe auf professionelle Weise zu stellen. Zigtausende Objekte und Kunstwerke wurden seither restituiert - wie viele noch folgen, ist nicht bezifferbar.

Fakt bleibt jedoch, dass die gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen - im Gegensatz zu den Rückstellungsgesetzen der 1940er-Jahre - keine Rechtsansprüche und damit keine Verfahrenswege normieren, wie Eva Blimlinger, wissenschaftliche Koordinatorin des Kunstrückgabebeirats, die Rückstellungen und Entschädigungen seit 1945 resümiert. (Olga Kronsteiner, DER STANDARD, 25./26.4.2015)