Der Redtube-Abmahnanwahlt wurde inzwischen selbst zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt.

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Der Fall um Abmahnungen von mehreren Zehntausend Nutzern der Porno-Streaming-Seite Redtube hat Ende 2013 für Aufsehen gesorgt. Schnell geriet das Anwaltsbüro, das die Forderungen im Auftrag einer Firma namens The Archive AG gestellt hatte, selbst ins Visier. Denn die Beschlüsse zur Herausgabe der Adressen der Nutzer hatte die Kanzlei nur unter Vorspiegelung falscher Tatsache erhalten. Inzwischen wurde Rechtsanwalt Thomas Urmann zu Schadenersatz verurteilt.

Nicht zur Verhandlung erschienen

Die ursprünglich erteilten Auskunftsbeschlüsse waren im Jänner wieder aufgehoben worden. Einer der Abgemahnten hatte daraufhin gegen Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (inzwischen Z9 Verwaltungs-GmbH) sowie gegen Urmann persönlich auf Schadenersatz geklagt. Das Amtsgericht in Regensburg hat dem Schadensersatzanspruch vor kurzem stattgegeben, wie die Kanzlei Weiß & Partner bekannt gegeben hat, die den Mandanten vertreten hat.

Da Urmann nicht zur Verhandlung erschienen ist, erging ein Versäumnisurteil. "Das Amtsgericht Regensburg hat zudem antragsgemäß festgestellt, dass dem Schadensersatzanspruch eine durch Thomas Urmann vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde liegt", heißt es seitens der Anwälte.

Dem Kläger müssen die Kosten ersetzt werden, die er zur Abwendung der Abmahnung aufbringen musste. Die Höhe ist nicht bekannt. Das Urteil von Ende März war zunächst nicht rechtskräftig. Ob inzwischen Einspruch eingelegt wurde, ist nicht bekannt.

Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen

Der auf Internetrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke rät wegen Filesharings abgemahnten Nutzern in seinem Blog, sich nicht vorschnell auf Zahlungen und Unterlassungserklärungen einzulassen. Sie sollten einen Rechtsanwalt aufsuchen, der überprüft, ob die Abmahnung rechtmäßig ist. (red, 19.4.2015)