Wien - Der Verfassungsgerichtshof hat von der Verwaltungsgerichtsreform profitiert: Der Arbeitsanfall ging 2014 fast auf das Niveau von 2007 - vor Umstellung des Asylverfahrens - zurück. Nach "nur" 2.995 neuen Verfahren im Vorjahr erwartet der Gerichtshof heuer aber wieder deutlich mehr Arbeit. Denn mit 1. Jänner kamen mit Gesetzesbeschwerde und U-Ausschuss-Reform neue Aufgaben dazu.

Im Vorjahr war der Rückgang allerdings beträchtlich: 2.995 neu anhängige Verfahren waren um mehr als ein Viertel weniger als 2013 (4.158). Dies lag zum größten Teil daran, dass wesentlich weniger Asylsachen an den VfGH herangetragen wurden: Nur mehr 1.431 waren es 2014, während 2013 noch 2.475 Asylcausen beim VfGH landeten.

Rekord 2009

Den bisherige Rekord - abgesehen von Jahren mit großen Serienverfahren wie zur Mindestkörperschaftsteuer - hatte der VfGH 2009 verzeichnet. 5.489 neue Beschwerden gab es damals, fast 3.500 betrafen Asylsachen. Denn Mitte 2008 waren die Asylagenden vom VwGH an den VfGH übertragen worden.

Seit Jahresbeginn 2014 sind aber die Verwaltungsgerichte und damit prinzipiell auch wieder der VwGH für Asylsachen zuständig. Weist dieser jedoch eine Sache ab, weil keine Rechtsfrage grundlegender Bedeutung vorliegt, kann sie weiterhin beim VfGH landen. Dies war auch im Vorjahr noch oft der Fall: Mit 1.431 neu anhängigen Verfahren machten Asylsachen weiterhin fast die Hälfte des Neuanfalles aus. Hier gab es auch keinen Rückgang auf das Niveau 2007: 2014 wurden fast sechsmal so viele Asylbeschwerden beim VfGH eingebracht wie 2007, geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Tätigkeitsbericht hervor.

Mehr Erledigungen

Dies dürfte - weil Asylsachen deutlich kürzer dauern - auch dazu beitragen, dass die Zahl der Erledigungen im Vorjahr ebenfalls höher war: 2014 haben die Verfassungsrichter 3.184 Verfahren abgeschlossen, 2007 waren es 2.565. Mit den 1.099 von früher noch offenen Causen (plus den 2.995 neuen) hielt der VfGH zu Jahresende 2014 bei 374 offenen Verfahren.

Wie üblich wurden die meisten der an die Verfassungshüter herangetragenen Beschwerden - nämlich 1.031 - nach Durchführung des Verfahrens abgelehnt. Erfolgreich waren 300 Beschwerden. 199 wurden zurückgewiesen, weil sie unzulässig oder mangelhaft waren, 146 abgewiesen, weil offenkundig kein verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht verletzt war. 1.508 Anträge (z.B. auf Verfahrenshilfe) wurden auf andere Weise erledigt.

Die Verfahrensdauer blieb beinahe gleich, mit 205 (nach 208) Tagen, also weniger als sieben Monaten vom Eingang bis zur Abfertigung der Entscheidung. Die Asylsachen sind darin nicht berücksichtigt, sie werden in durchschnittlich 82 Tagen erledigt. (APA, 16.4.2015)