So schnell kann es gehen: Wollte die EU noch vor einem Jahr das Verfahren gegen Google einstellen, wird von der neuen Kommission nun die Gangart verschärft. Dem Unternehmen wird der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen, und zwar sowohl bei der Google-Suche als auch beim mobilen Betriebssystem Android. Liest man so manche erste Kommentare zu dem Vorgang, könnte der Eindruck entstehen, der weiße Ritter sei endlich gegen den bösen Drachen ausgeritten. Diese Erzählweise hat allerdings ein klitzekleines Problem: Bei näherer Betrachtung haben die konkreten Vorwürfe reichlich wenig Substanz.
Der Reihe nach
Da wäre zunächst die Behauptung, Google würde seine Dominanz im Suchmaschinenmarkt ausnutzen, um den eigenen Preisvergleichsservice Google Shopping zu pushen und so dem Mitbewerb zu schaden. "Google was?", werden jetzt viele Fragen, und genau hier liegt auch schon das zentrale Problem dieser Argumentation. Kaum jemand kennt Google Shopping, da es schlicht zu den wenig genutzten Services des Unternehmens gehört.
Vorwurf
Aber zum konkreten Vorwurf: Die Kommission stört sich vor allem daran, dass bei manchen Google-Suchen nach Produkten an prominenter Stelle Ergebnisse mithilfe von Google Shopping anzeigt werden. In einem eigenen Kasten werden dabei beispielsweise Schuhangebote bei unterschiedlichen Anbietern zusammengefasst. Dies klassifiziert man als Preisvergleich, auch wenn hier bei jedem Produkt nur ein Anbieter gelistet ist. Google sieht dies hingegen als Service der Suchmaschine - beziehungsweise als Werbung, wie sie auch sonst unbestritten in Suchergebnissen vorkommen darf.
Vor allem aber stellt sich die Frage, warum die Kommission dann nicht generell gegen solche Verzahnungen von Google-Informationen vorgegangen ist. Ob Karten oder biografische Informationen zur Person: Google bietet immer öfter direkte Antworten statt reiner Linklisten an. Hier ließe sich mit der gleichen Logik argumentieren, dass dadurch Drittanbieter geschädigt werden - und zwar durchaus auch finanziell, wenn deren Seiten nicht mehr angesurft werden.
Dies würde freilich die prinzipielle Frage aufwerfen, was eine Suchmaschine eigentlich darf. Ist Google die Transformation von der Such- zur Wissensmaschine erlaubt, oder ist dies anderen Herstellern wie Apple oder Microsoft mit Services wie Siri und Cortana vorbehalten? Eine künstliche Beschränkung der Weiterentwicklung für einen einzelnen Hersteller ausgerechnet mit dem Interesse der Nutzer zu argumentieren - wie es die Kommission in ihrer Begründung tut - erscheint zumindest gewagt.
Android
Der zweite große Komplex der Vorwürfe der Kommission dreht sich um Android. Ein Kritikpunkt ist, dass Google Smartphone- und Tablethersteller dazu gezwungen haben soll, "ausschließlich Google-eigene Anwendungen oder Dienste vorzuinstallieren". Worauf dieser Vorwurf fußt, wird nicht erläutert. Ein einfacher Blick auf ein beliebiges Smartphone jenseits von Googles eigener Nexus-Reihe macht aber schnell klar, dass das schlicht Unsinn ist. Android-Hersteller installieren - durchaus zum Ärger vieler Konsumenten - seit Beginn eine Fülle von zusätzlichen Apps, teils Eigenentwicklungen, teils Programme von Drittherstellern wie Facebook, Microsoft und Dropbox. Und darunter übrigens viele, die direkt mit Google-Services konkurrieren.
Keine Verzahnung von Services? Ernsthaft?
In eine ähnliche Kategorie fällt die Behauptung, dass Google die "Kopplung oder Bündelung bestimmter auf Android-Geräten vertriebener Google-Anwendungen und -Dienste mit anderen Anwendungen, Diensten und/oder Anwendungsprogrammier-Schnittstellen von Google vorgenommen hat". Warum das ein Problem darstellen soll, wird nicht erklärt, zumal es eine vollkommen normale Vorgangsweise bei allen Herstellern ist.
Ein Rest an Substanz
Bleibt noch ein letzter Vorwurf, und dieser ist auch der einzige, bei dem sich so etwas wie Substanz feststellen lässt. Google soll seine Partner in der Open Handset Alliance dazu verpflichten, keine Geräte mit Android-Forks fertigen oder ausliefern zu dürfen.
Amazons Probleme
Entsprechende Gerüchte waren vor einigen Jahren rund um Amazons Smartphone-Ambitionen aufgekommen. Das Unternehmen soll damals ernsthafte Probleme gehabt haben, einen Hersteller für sein Fire Phone zu finden. Einen Beleg gibt es in dieser Hinsicht allerdings bislang nicht, da die entsprechenden Abmachungen alle streng geheim sind. Insofern darf zumindest bei diesem Punkt darauf gehofft werden, dass die EU-Ermittlungen Licht in die Angelegenheit bringen.
Open Source?
Sollte sich der Vorwurf bewahrheiten, könnte man Google tatsächlich eine Behinderung des Wettbewerbs vorwerfen. Ob diese unzulässig ist, ist natürlich noch einmal etwas ganz anderes. Würde es sich bei Android nämlich nicht um ein Open-Source-Betriebssystem handeln, würde sich diese Frage gar nicht stellen. Google würde also ein Nachteil daraus entstehen, dass es Android samt des gesamten Quellcodes verschenkt - und das kann wohl kaum jene Message sein, die die EU senden will.
Es braucht mehr
Um das klarzustellen: Es geht nicht darum, prinzipiell gegen entsprechende Untersuchungen zu argumentieren. Diese sind ein unabdingliches Instrument einer Demokratie, daran gibt es nichts zu rütteln. Etwas mehr als der Vorwurf, dass Googles Services erfolgreich sind, sollte dann aber auch vorhanden sein. Sonst entsteht - einmal mehr - der Eindruck, dass die Kommission im Auftrag einzelner Verlagshäuser und Google-Konkurrenten ziemlich unüberlegt agiert. (Andreas Proschofsky, derStandard.at, 15.4.2015)