Der Salzburger Europark gilt zwar als Vorzeigebetrieb, ausbauen darf er aber trotzdem nicht.

foto: c. lackner

Salzburg - Optimale Anbindung an den öffentlichen Verkehr, prämierte Architektur, zusätzliche Arbeitsplätze, und das ohne Flächenverbrauch, weil nur bestehende Lagerflächen und ein Parkplatz umgebaut würden - es hat nichts geholfen: Das zum Spar-Konzern gehörende Einkaufszentrum Europark in Salzburg-Stadt darf nicht erweitert werden.

Darauf haben sich die Koalitionsparteien in der Salzburger Landesregierung, ÖVP, Grüne und Team Stronach, geeinigt. Neben dem Europark, der 11.300 Quadratmeter beantragt hatte, wird auch das Ansuchen von Möbel Lutz für einen Neubau am Standort St. Johann im Pongau und die Erweiterung des Outletcenters Wals abgelehnt. Insgesamt will die Landesregierung von in Summe 57.000 Quadratmetern beantragter Verkaufsfläche für die Erweiterung bestehender oder den Neubau von Einkaufszentren nur 11.100 Quadratmeter bewilligen. Dabei handelt es sich um mittelgroße Nahversorger auf dem Land.

Hohe Konzentration

Die Regierung argumentiert mit der "Stärkung der Regionen". Das Land Salzburg habe schon jetzt eine sehr hohe Verkaufsflächenausstattung, der Zentralraum habe zudem die höchste Umsatzkonzentration in Österreich, und 90 Prozent der Kaufkraftzuflüsse konzentrierten sich auf drei Standorte.

Erwartungsgemäß heftig fällt die Kritik des Spar-Konzerns aus. Man hätte gerne am Konzernsitz Salzburg investiert und damit in Summe 1100 Arbeitsplätze geschaffen. In Zeiten der Rekordarbeitslosigkeit sei die Vorgehensweise des Landes schlicht unverantwortlich.

Kritik kommt auch aus der Stadt Salzburg: "So mit einem Unternehmen umzugehen, das sich penibel an alle gesetzlichen Vorgaben gehalten hat und dem nichts vorzuwerfen ist, außer sehr erfolgreich zu sein, ist standortpolitisch ein fatales Signal", sagt Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ).

Kein Rechtsmittel

Gegen diese politische Entscheidung ist übrigens kein Rechtsmittel möglich. Die Landesregierung hat es einfach: Sie erlässt einfach keine Standortverordnung. Und wenn es keine Verordnung gibt, kann nichts beeinsprucht werden. (Thomas Neuhold, DER STANDARD, 15.4.2015)