Berlin - Zweifelsohne, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zählt zu den ehrwürdigsten Institutionen Deutschlands. Am Dienstag aber hatte es den Hauch eines Kuriositätenkabinetts.

Verhandelt wurde über das auf Betreiben der CSU 2013 eingeführte Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder daheim betreuen und nicht in den Kindergarten schicken. "Herdprämie" sagt die SPD dazu verächtlich. Dem Gericht liegt die Klage des SPD-regierten Landes Hamburg vor. Dieses erklärt, das Betreuungsgeld sei verfassungswidrig. Der Bund habe nämlich gar nicht die Kompetenzen, um ein solches zu schaffen. Zudem verstoße es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil es Frauen von bezahlter Arbeit abhalte.

Früher war die SPD-Politikerin Manuela Schwesig eine der schärfsten Kritikerinnen des Betreuungsgeldes. Nun aber, als Familienministerin, muss sie die Leistung vor Gericht verteidigen. Das wollte sie sich nicht antun und schickte ihren Staatssekretär Ralf Kleindiek. Der aber war zuvor Staatsrat in der Hamburger Justizbehörde und an der Vorbereitung der Klage beteiligt gewesen. Kein Wunder, dass die CSU dies alles mit Argusaugen verfolgt. Und auch, was das Gericht am Dienstag durchblicken ließ: dass das Betreuungsgeld wackelt. (bau, DER STANDARD, 15.4.2015)