Wien - Im Ministerrat wurde gestern eine Novelle zum bestehenden Bundesmuseengesetz verabschiedet. Änderungen gab es in drei Punkten: Das Naturhistorische Museum erhält eine kleine Namensänderung, der Umgang mit Schenkungen wird erstmals genau geregelt, und die Nationalbibliothek soll in Zukunft, wie bei den Museen üblich, zwei Geschäftsführer bestellen können.

Das Naturhistorische Museum wird künftig den Zusatz "Wien" im Namen tragen. Damit folge man einem Wunsch des Museums selbst, hieß es dazu unisono aus dem Büro von Kulturminister Ostermayer und vonseiten des NHM auf Nachfrage des STANDARD. Die Bezeichnung sei bisher oft uneinheitlich erfolgt. Der Name "Naturhistorisches Museum Wien" soll nun gesetzlich verankert werden.

Rechtssicherheit will man auch beim Umgang der Museen mit Schenkungen herstellen. Diese sollen - je nach Willen der Vertragsparteien - ins Eigentum des jeweiligen Hauses oder des Bundes übergehen können. Einem Verkauf von Schenkungen durch die Museen müssen künftig auch der Schenker, das Finanzministerium und das Kanzleramt zustimmen. Weiters werden Schenkungen in Zukunft auch in die Bilanzen der Museen eingerechnet. Allerdings sollen diese auf etwaige Wertminderungen laufend überprüft werden, heißt es dazu aus dem Kanzleramt.

Und schließlich wird mit der Novelle auch für die Nationalbibliothek das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt. Künftig sollen demnach, wie bisher nur bei den Museen üblich, zwei Geschäftsführer bestellt werden. In Kraft treten die Änderungen mit 1. Juli. (Stefan Weiss, DER STANDARD, 15.4.2015)