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Schwarzes Urgestein: Andreas Khol.

foto: apa/pfarrhofer

Jahrzehntelang gehörte Andreas Khol, früher Klubobmann der ÖVP im Parlament und von 2002 bis 2006 Nationalratspräsident, heute mit 73 Jahren Obmann des ÖVP-Seniorenbundes, zu den vehementesten Gegnern von Lesben- und Schwulenrechten. Nun könnte man fast meinen, dass er sich geändert habe. "Eingetragene Partnerschaften: Khol für vollständige Gleichstellung mit der Ehe", titelte – wohl mit einer gewissen Süffisanz – das Rechtskomitee Lambda, das sich seit langem für Homosexuellenrechte einsetzt, dieser Tage eine Presseaussendung.

Als DER STANDARD, den versprochenen, aber noch ausständigen Homosexuellengleichstellungsmaßnahmen auf der Spur, bei Khol nachfragte, relativierte dieser: Die Überschrift der Presseaussendung sei falsch.

"Unsinnige" Unterschiede

Jedoch: Gegen die Ungleichbehandlung verpartnerter Lesben und Schwulen im Vergleich zu der in Österreich nach wie vor für Mann und Frau reservierten Ehe habe er durchaus etwas einzuwenden. Manche der bestehenden rund 40 Unterschiede seien "unsinnig", manche "Schlamperei". Auch sollten eingetragene Partnerschaften (kurz: EP) künftig am Standesamt geschlossen werden, so wie die Ehe auch. Die ÖVP habe das nicht zufällig versprochen.

Was ist hier geschehen? Ist ein besonders harter Knochen in späteren Jahren plötzlich weich geworden? Wer sich Khols politisches Vorgehen in Sachen Homosexuellenrechte vergegenwärtigt, wird einen solchen Gedanken rasch verwerfen: Als tiefschwarzes Urgestein stand der jetzige Seniorenbund-Chef bei diesem Thema bisher immer fürs Blockieren und Ausbremsen: vom jahrelangen Verhindern der endgültigen Entkriminalisierung von schwulem Sex ("Schutzalter"-Paragraf 209, der 2002 abgeschafft wurde) bis zu den Diskussionen vor Einführung der Homosexuellenpartnerschaften.

Wo blockiert Khol jetzt?

Khols Verhinderungstaktik war bisher derart durchgängig, dass sich die Frage stellt: Wo blockiert er mit seinem Gleichstellungsappell für eingetragene Partnerschaften jetzt? Anders ausgedrückt: Was wollen Khol und gleichgesinnte katholisch Konservative in der ÖVP diesmal aufhalten?

Die Antwort darauf ist zweigeteilt: Erstens wollen sie, so lange es geht, die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule (die Khol auch im Gespräch für erwähnten STANDARD-Artikel klar ablehnt) verhindern. Zweitens versuchen sie, die Ausweitung der eingetragenen Partnerschaft auf heterosexuelle Paare abzuwenden – und somit deren Aufwertung zur zeitgemäßen Alternative zur die bürgerliche Ehe.

Nur scheinbar paradox

Um beides zu erreichen, setzen Khol und ähnlich Denkende auf größtmögliche Gleichbehandlung verpartnerter Homosexueller mit Eheleuten. Das ist nur scheinbar paradox: Wenn diese Gleichbehandlung weit genug ginge, um den diesbezüglichen Kriterien laut europäischer Rechtslage zu entsprechen, so würde dies die Aufrechterhaltung einer Situation bedingen, die Lesben und Schwule von der Ehe fernhält. Die bürgerliche Ehe bliebe dann ein Mann-Frau-Privileg.

Heute zielt die europäische Rechtslage auf größtmögliche Gleichstellung von Hetero- und Homosexuellen in allen Bereichen ab. Die Öffnung der Ehe ist davon (noch) nicht erfasst. In Österreich könnte diese Situation nun Heterosexuellen zugutekommen: Seit kurzem prüft der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Klage eines österreichischen Mann-Frau-Paares, das nicht heiraten will, sondern eine eingetragene Partnerschaften eingehen möchte.

Chancen auf Hetero-Gleichstellung

Die bei eingetragenen Partnerschaften kürzeren Scheidungsfristen, die geringeren Unterhaltspflichten nach einer Scheidung und die Pflicht zur umfassenden Vertrauensbeziehung anstatt der Pflicht zur Treue seien für sie passender, meinen der Mann und die Frau. Ihre Chancen in Straßburg stehen nicht schlecht: Vor wenigen Jahren hat das Menschenrechtsgericht die griechische Homo-Partnerschaft auch für Heterosexuelle eröffnet – aus Gleichbehandlungsgründen.

Für Khol ist derlei inakzeptabel: Die eingetragene Partnerschaft für Heterosexuelle sei "eine Ehe zweiter Klasse, eine Leicht-Ehe, mit wenig wechselseitigen Rechten und Pflichten, schnell auflösbar, locker und kostengünstig für den finanziell leistungsfähigeren Teil, meist den Mann", schrieb er 2008 in einem "Presse"-Kommentar.

"Der Augenblickslaune ausgesetzt"

Mangels Regeln für Unterhaltszahlungen nach einer Partnerschaftsscheidung würde "der schwächere Teil, heute noch die Frau und immer die Kinder, nicht geschützt. Der sichere Hafen für die Kinder ist der Augenblickslaune ausgesetzt", schrieb er. Ganz so, als ob jahrelange Scheidungsverfahren der Eltern dem Glück von Kindern zuträglicher wären – und als ob die bessere Absicherung eingetragener Partner im Trennungsfall nicht nachverhandelt werden könnte.

Doch natürlich könnte man das Pferd auch von der anderen Seite her aufzäumen – und Lesben und Schwulen in Österreich die Eheschließung ermöglichen. Das müsste dann Hand in Hand mit einer gründlichen Entrümpelung des Eherechts gehen. Rein sachlich wäre ein solches Vorgehen wohl auch logischer, aber dass es dazu kommt, ist unwahrscheinlich. Weil es dazu eines politischen Konsenses bedürfte, der beim Thema Homosexualität in Österreich nach wie vor nicht gegeben ist. In der ÖVP ist derlei wohl nach wie vor nicht durchsetzbar, wie Khols Kalkül zeigt.