Wien/Klagenfurt - Die Vereinigung der Parlamentsredakteure hat am Montag gegen die Geheimhaltung von Zeugenlisten im Hypo-Untersuchungsausschuss protestiert. Damit werde das Prinzip der Öffentlichkeit unterlaufen, sagte der Vorstand der Vereinigung, Wolfgang Sablatnig, am Montag im Ö1-"Morgenjournal". Der Ausschuss werde damit immer mehr zu einem "Geheim-Ausschuss".
Vorbereitung schwer möglich
Bisher sei immer bekannt gewesen, wer an welchem Tag befragt wird und um welche Themenbereiche es geht, so Sablatnig. Die nun gehandhabte Praxis, vor den Sitzungen keine offizielle Zeugenliste herauszugeben, sei insofern problematisch, "weil wir die Aufgabe haben, diesen Ausschuss zu begleiten und für die Öffentlichkeit zu berichten. Dazu gehört auch die Vorbereitung auf die Themen und auf die Auskunftsbereiche."
Er sieht die nun neu gehandhabte Praxis als Folge des Minderheitenrechts zur Einsetzung von U-Ausschüssen: Die Regierungsfraktionen wollten im Gegenzug offenbar stärkere Kontrolle darüber haben, was an die Öffentlichkeit geht, meinte er. "Damit wird genau das Prinzip der Öffentlichkeit unterlaufen, das sowohl allgemein dem Parlament als auch vor allem dem Untersuchungsausschuss zugrunde liegen sollte."
Einschränkung in Medienfreiheit
Die Forderung der Parlamentsredakteure laute echte Transparenz mit Zeugenlisten, die bereits vor den Sitzungen bekannt sind. "Wir müssen uns vorab informieren können, weil nur so können wir qualitätsvolle Berichterstattung sicherstellen", sagte Sablatnig.
"Inakzeptabel" ist für die Vereinigung auch, dass die Medien unter Berufung auf den Persönlichkeitsschutz davon abgehalten werden sollen, die Namen jener zu nennen, die in relevanten Funktionen rund um die Hypo tätig waren. Dabei gehe es noch gar nicht um die Frage, ob über die betreffende Person dann tatsächlich in Wort und Bild berichtet wird, betonte die Vereinigung in einer Aussendung. Diese Entscheidung müsse aber jedenfalls in der Verantwortung der Redaktionen liegen und sei eine Sache des Medienrechts - und nicht eine der Absprache unter Parlamentsparteien. "Alles andere wäre eine demokratiepolitisch äußerst bedenkliche Einschränkung der Medienfreiheit."
Eine Sitzung abgesagt
Die nächste Sitzung des Ausschusses findet am Dienstag statt, befragt wird dabei nur eine Zeugin. Nach Informationen der APA handelt es sich um die ehemalige stellvertretende Staatskommissärin Monika Hutter. Eigentlich hätten diese Woche zwei Sitzungen mit mehreren Zeugenbefragungen stattfinden sollen, aufgrund von Verzögerungen bei der Aktenaufbereitung findet nun aber nur eine Befragung statt.
Verfahrensrichter erarbeitet Kritierien
Zur Frage, wann im Hypo-Untersuchungsausschuss die Namen von Auskunftspersonen genannt werden dürfen oder nicht, erarbeitet Verfahrensrichter Walter Pilgermair derzeit einen Kriterienkatalog. Vorlegen will er einen entsprechenden Vorschlag bis Mitte nächster Woche, sagte Pilgermair am Montag.
Seine Fachmeinung werde er bis Mitte nächster Woche den Fraktionsführern und der Ausschuss-Vorsitzenden Doris Bures (SPÖ) vorlegen, kündigte Pilgermair an. In seinen Vorschlag werde er auch die Meinung von Medienexperten einbeziehen. Da es sich bei den stärkeren Rechte der Auskunftspersonen um neue Bestimmungen handle, gehöre das Thema jetzt am Anfang "gut und gründlich" diskutiert, betonte der Verfahrensrichter.
Schieder ortet Missverständnisse
SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder hat am Montag Verständnis für die Kritik am holprigen Start des Hypo-U-Ausschusses gezeigt. Dass die Namen von als Zeugen geladenen Staatskommissären geheim gehalten wurden, sei einer unglücklichen Verkettung von Missverständnissen geschuldet, meinte er in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Reinhold Lopatka (ÖVP) und Eva Glawischnig (Grüne).
Er sehe diese Frage aber entspannt, so Schieder, denn: "Noch jeder Start eines Untersuchungsausschusses hat am Anfang noch ein bisschen geholpert und sich dann sehr schnell eingespielt." Es sei Angelegenheit der Fraktionsführer, für die jeweiligen Sitzungstage einen vernünftigen Konsens zu finden.
Lopatka verwies darauf, dass die neue gesetzliche Grundlage für die U-Ausschüsse von fünf der sechs Parlamentsfraktionen beschlossen wurde. Es sei selbstverständlich, dass bei Politikern, führenden Beamten und führenden Kabinettsmitarbeitern von vornherein klarzumachen sei, wer als Auskunftsperson geladen sei. Anders könnte das aber etwa bei Ermittlungsbeamten in der Causa Hypo sein, nannte er ein Beispiel für den Schutz der Rechte einer Auskunftsperson.
Glawischnig bezeichnete das Ansinnen, Zeugenlisten nicht zu veröffentlichen bzw. die Nachnamen der Personen im Ausschuss nicht nennen zu dürfen, als "ehrlich gesagt absurd". Gebe es schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen, dann seien die Medien zur Einhaltung verpflichtet, und nicht der Ausschuss. "Ich hoffe, dass wir in dieser Frage möglichst rasch im Sinne der Transparenz zu einer Lösung kommen können", sagte sie. Zusätzlich gebe es aber auch eine Klassifizierungsproblematik bei den Akten. (APA, 13.4.2015)