Wien/Klagenfurt - Zur Frage, wann im Hypo-Untersuchungsausschuss die Namen von Auskunftspersonen genannt werden dürfen oder nicht, erarbeitet Verfahrensrichter Walter Pilgermair derzeit einen Kriterienkatalog. Vorlegen will er einen entsprechenden Vorschlag bis Mitte nächster Woche, sagte Pilgermair am Montag im APA-Gespräch.

Die ersten Einvernahmen vergangene Woche hätten gezeigt, dass es notwendig sei, sich intensiv mit den Kriterien zu befassen, ob die schutzwürdigen Interessen einer Auskunftsperson überwiegen oder das öffentliche Interesse, erklärte Pilgermair. Abwiegen müsse man das nach der Verfahrensordnung und dem Paragraf 7a Mediengesetz. Um diese Frage besser beantworten zu können, erarbeite er derzeit einen Kriterienkatalog.

Dabei gehe es darum, ob der volle Name oder nur die Funktion einer Auskunftsperson im Vorfeld den Medien mitgeteilt wird, aber auch darum, ob der Name in der Befragung selbst genannt werden darf. Ein Sektionschef sei beispielsweise eine Person des öffentlichen Lebens, da sei es "keine Frage", dass das Interesse der Öffentlichkeit im Vordergrund stehe - anders sei es bei einem "untergeordneten Ministerialbediensteten".

Seine Fachmeinung werde er bis Mitte nächster Woche den Fraktionsführern und der Ausschuss-Vorsitzenden Doris Bures (SPÖ) vorlegen, kündigte Pilgermair an. In seinen Vorschlag werde er auch die Meinung von Medienexperten einbeziehen. Da es sich bei den stärkeren Rechte der Auskunftspersonen um neue Bestimmungen handle, gehöre das Thema jetzt am Anfang "gut und gründlich" diskutiert, betonte der Verfahrensrichter.

Bures will die Wogen im Streit um die Geheimhaltung im Ausschuss glätten: Sie will am Dienstag vorschlagen, dass die Vereinigung der Parlamentsredakteure doch die Namen der Auskunftspersonen bekommt.

Parlamentsredakteure gegen Geheimhaltung

Die Vereinigung der Parlamentsredakteure hat am Montag gegen die Geheimhaltung von Zeugenlisten im Hypo-Untersuchungsausschuss protestiert. Damit werde das Prinzip der Öffentlichkeit unterlaufen, sagte der Vorstand der Vereinigung, Wolfgang Sablatnig, am Montag im Ö1-"Morgenjournal". Der Ausschuss werde damit immer mehr zu einem "Geheim-Ausschuss".

Bisher sei immer bekannt gewesen, wer an welchem Tag befragt wird und um welche Themenbereiche es geht, so Sablatnig. Die nun gehandhabte Praxis, vor den Sitzungen keine offizielle Zeugenliste herauszugeben, sei insofern problematisch, "weil wir die Aufgabe haben, diesen Ausschuss zu begleiten und für die Öffentlichkeit zu berichten. Dazu gehört auch die Vorbereitung auf die Themen und auf die Auskunftsbereiche."

Er sieht die nun neu gehandhabte Praxis als Folge des Minderheitenrechts zur Einsetzung von U-Ausschüssen: Die Regierungsfraktionen wollten im Gegenzug offenbar stärkere Kontrolle darüber haben, was an die Öffentlichkeit geht, meinte er. "Damit wird genau das Prinzip der Öffentlichkeit unterlaufen, das sowohl allgemein dem Parlament als auch vor allem dem Untersuchungsausschuss zugrunde liegen sollte."

Echte Transparenz

Die Forderung der Parlamentsredakteure laute echte Transparenz mit Zeugenlisten, die bereits vor den Sitzungen bekannt sind. "Wir müssen uns vorab informieren können, weil nur so können wir qualitätsvolle Berichterstattung sicherstellen", sagte Sablatnig.

"Inakzeptabel" ist für die Vereinigung auch, dass die Medien unter Berufung auf den Persönlichkeitsschutz davon abgehalten werden sollen, die Namen jener zu nennen, die in relevanten Funktionen rund um die Hypo tätig waren. Dabei gehe es noch gar nicht um die Frage, ob über die betreffende Person dann tatsächlich in Wort und Bild berichtet wird, betonte die Vereinigung in einer Aussendung. Diese Entscheidung müsse aber jedenfalls in der Verantwortung der Redaktionen liegen und sei eine Sache des Medienrechts - und nicht eine der Absprache unter Parlamentsparteien. "Alles andere wäre eine demokratiepolitisch äußerst bedenkliche Einschränkung der Medienfreiheit."

Die nächste Sitzung des Ausschusses findet am morgigen Dienstag statt, befragt wird dabei nur eine Zeugin. Nach Informationen der APA handelt es sich um die ehemalige stellvertretende Staatskommissärin Monika Hutter. Eigentlich hätten diese Woche zwei Sitzungen mit mehreren Zeugenbefragungen stattfinden sollen, aufgrund von Verzögerungen bei der Aktenaufbereitung findet nun aber nur eine Befragung statt. (APA, 13.4.2015)