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Wer hat den Film heruntergeladen? Die IP-Adresse ist laut einer US-Richterin kein klarer Beweis für eine Urheberrechtsverletzung.

215 Klagen reichten die Filmemacher des Actionfilms "Manny" gegen BitTorrent-Nutzer ein, die die das Werk heruntergeladen haben sollen. Teilweise mit Erfolg, nun ließ jedoch eine Richterin aus Florida aufhorchen, die auf Verhandlungen verzichtete, da ihrer Meinung nach die IP-Adresse kein eindeutiger Beweis für eine Urheberrechtsverletzung sei.

Richtungsweisend für USA

Dies könnte für die USA richtungsweisend sein, da der Download von urheberrechtlich geschütztem Material strafbar ist, wie TorrentFreak berichtet. Verfolgt wird dies durch die jeweilige IP-Adresse, die die Rechteverwerter nach einer Gerichtsvorladung von den Providern erhalten – mitsamt persönlicher Daten des Beziehers des Internetanschlusses. Im Fall des Films "Manny" ließ sich die US-Richterin aus Florida erklären, inwiefern eine IP-Adresse eindeutig dieser Person zugewiesen werden kann.

Rechteverwerter: "Gefährlicher Präzedenzfall"

Die Rechteverwerter betonten daraufhin, dass die IP-Adresse eindeutig der jeweiligen Person zugewiesen werden kann und eine anderweitige gerichtliche Entscheidung einen "gefährlichen Präzedenzfall" darstellen würde. Die zuständige Richterin Ursula Ungaro ließ sich davon jedoch nicht verunsichern und entschied, dass aufgrund der Gefahr einer falschen Anschuldigung keine weiteren Ermittlungen eingeleitet werden.

Popcorn Time zuletzt in den Schlagzeilen

Zuletzt sorgte Popcorn Time im Zusammenhang mit Torrent für Schlagzeilen. Bei dem Streaming-Dienst wird gleichzeitig ein Film oder eine Serie heruntergeladen und online zur Verfügung gestellt. Abmahner nahmen Popcorn Time-Nutzer bereits ins Visier, in Österreich werden nicht gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen von den Rechteinhabern momentan nicht verfolgt. Hierzulande konzentriert man sich eher auf Netzsperren, die Streaming-Anbieter wie Kinox.to blockieren sollen. Zudem wird auch der private Download nicht verfolgt, da dieser nicht strafbar ist. (red, derStandard.at, 11.04.2015)