Wien - Die vor zwei Jahren von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingerichtete Whistleblower-Website wird gesetzlich verankert. Derzeit wird das anonyme Hinweisgebersystem noch als Probebetrieb geführt, Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) spricht aber bereits von einem "Erfolgsmodell". Bisher langten 2.540 Meldungen ein. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Jänner 2016.

Whistleblower-Site als Regelbetrieb

Die Whistleblower-Homepage erleichtert Ermittlern seit zwei Jahren die Aufklärung von Korruptionsfällen und Wirtschaftskriminalität. Mit Jahreswechsel soll das System im Staatsanwaltschaftsgesetz gesetzlich verankert und in den Regelbetrieb übergeführt werden, hieß es aus dem Ministerium. Dies geschieht im Zuge jener Gesetzesnovelle, mit der auch das ministerielle Weisungsrecht auf neue Beine gestellt wird.

Mitwisser von Korruption können über das Online-Portal Hinweise geben und ein anonymes Postfach einrichten. Im Gegensatz zu einer anonymen Anzeige können die Ermittler hier aber Hinweisgebern für weitere Fragen direkt kontaktieren. "Korruption geschieht meist hinter verschlossenen Türen. Mit der Whistleblower-Homepage bieten wir Informanten eine sichere Plattform, um diese Missstände ans Licht zu bringen", erklärte Brandstetter. Das System habe sich "bewährt", die gesetzliche Verankerung sei somit der "nächste logische Schritt".

2.540 Meldungen seit Inbetriebnahme

Seit dem Start der Homepage am 20. März 2013 bis zum 8. April dieses Jahres gingen laut Justizressort 2.540 Meldungen ein. Nur sieben Prozent davon seien "substratlos" gewesen. Die WKStA startete auf Basis dieser Hinweise über 350 Ermittlungsverfahren und erhielt in über 30 Fällen zusätzliche Hinweise zu laufenden Verfahren.

Die Whistleblower-Homepage trägt auch zur Aufklärung anderer Straftaten bei: So hat die WKStA rund 27 Prozent der Hinweise an andere Staatsanwaltschaften und rund 33 Prozent an die Finanzbehörden weiter geleitet, da diese Fälle in deren Zuständigkeit fallen. (APA, 10.4.2015)