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Im Vergleich: Die Leonard-Marke (links) und das Apple-Logo (rechts)

Foto: Leonard Timepieces (l.) / Apple (r.)

Wie in den vergangenen Tagen zahlreiche Medien berichteten, könnte Apple ein Verkaufsverbot in der Schweiz drohen. Ein Patent des Unternehmens Leonard Timepieces wäre demnach geeignet, den Marktstart des Wearables, das zu Beginn aber ohnehin noch nicht in der Schweiz verfügbar sein wird, bis wenigstens kommenden Dezember zu verzögern.

Die Aufregung scheint jedoch wenig Grundlage zu haben, beruhigt nun der Schweizer Rechtsanwalt Martin Steiger. Er erklärt in einem Blogeintrag, warum es gar nicht um ein Patent geht und wieso der Apple Watch aktuell keine Hürden für einen Launch in der Eidgenossenschaft im Weg stehen.

Wort-Bild-Marke

Am 5. Dezember 1985 hat das Unternehmen Leonard Timepieces (damals noch Léonard S.A.) eine Markte angemeldet, welche einen stilisierten Apfel zeigt, durch dessen Mitte der Schriftzug "Apple" verläuft. Die Eintragung erfolgte im folgenden Februar.

Um ein Patent – also Schtz für eine technische Innovation - handelt es sich dabei allerdings nicht, sondern um eine Wort-Bild-Marke, die sich auf Uhren und Uhrenbestandteile bezieht und zur Unterscheidung von ähnlichen Produkten anderer Hersteller dient.

Aktives Vorgehen notwendig

Als solche kann ihre Gültigkeit mit einer Nachfrist von sechs Monaten nach Ablauf unbegrenzt oft um zehn Jahre verlängert werden, was zuletzt im Juni 2005 geschehen ist. Aktuell würde der Markenschutz also bald enden, sofern nicht bis Dezember (also inklusive Nachfrist) eine Verlängerung erfolgt. Diese würde der Marke Gültigkeit bis 2025 bescheren.

Subjektiv lassen sich Ähnlichkeiten zu Apples Bildsprache durchaus erkennen, um ein Verkaufsverbot der Apple Watch zu erwirken, müsste Leonard Timepieces allerdings aktiv gegen Apple vorgehen. Dazu müsste man ein Verbot aussprechen und die Verwechslungsgefahr nachweisen.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Markenschutz auch nur greift, wenn die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre im Gebrauch war oder glaubhaft gemacht werden kann, dass man sie wieder verwenden wolle. Derzeit ist auch nichts über ein rechtliches Vorgehen von Leonard gegen Apple bekannt. Der kalifornische Elektronikhersteller hat seinerseits wiederum sechs Anträge auf die Anerkennung von Marken zur Apple Watch in der Schweiz gestellt, die aktuell noch anhängig sind.

Kaum Gefahr für die "Watch"

Somit, so Steigers Fazit, gibt es aktuell keinen Grund anzunehmen, dass die Wort-Bild-Marke von Leonard Timepieces den Start der Apple Watch in der Schweiz behindern könnte. Es ist unklar, ob das "Apple"-Logo von Leonard je verwendet wurde und ob es in einem teuren juristischen Streit mit Apple die Oberhand behalten könnte, ist ebenso zweifelhaft. (gpi, 06.04.2015)