Bild nicht mehr verfügbar.

Die NPD darf "Atemlos durch die Nacht" laut dem Urteil nicht im Wahlkampf verwenden.

Foto: apa/Neubauer

Erfurt - Die Sängerin Helene Fischer hat sich laut einem Bericht des Magazins "Spiegel" in einem Rechtsstreit gegen die rechtsextreme NPD durchgesetzt. Dem Magazin zufolge entschied das Thüringische Oberlandesgericht, Fischer müsse nicht hinnehmen, dass die NPD ihren Hit "Atemlos durch die Nacht" im Wahlkampf verwendet.

Es sei nicht auszuschließen, dass dadurch der Ruf der Sängerin beschädigt werden könne, wenn sich ein Durchschnittsbeobachter deswegen frage, ob sie denn etwas mit der NPD zu tun habe, betonte das Gericht. Die NPD hatte das Lied auf Veranstaltungen im thüringischen Landtagswahlkampf 2014 gespielt. Fischer hatte dagegen zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dann aber auf Antrag der NPD wieder aufgehoben wurde. Dagegen hatte die Sängerin Berufung eingelegt. (APA, 4.4.2015)