Das gute alte Proporzsystem ist die Rettung für Elisabeth Kaufmann-Bruckberger. Die Rettung jener Frau, die zugegeben hat, beim Kärntner Seenkauf rund 700.000 Euro an Jörg Haiders BZÖ weitergeleitet zu haben. Die zugegeben hat, einen Teil des Geldes für ihre Botendienste behalten zu haben. Die zugegeben hat, die Geschäfte mit Scheinrechnungen verschleiert zu haben, und die trotz allem bis Freitag keinen Grund sah, von ihrem Amt als niederösterreichische Landesrätin zurückzutreten.

Möglich macht diese Verhöhnung der Bürger die niederösterreichische Landesverfassung. Sie sorgt nicht nur dafür, dass die Opposition trotz absoluter ÖVP-Mehrheit mit gut dotierten Landesregierungssesseln versorgt wird. Artikel 39 regelt auch explizit, dass Landesräte nur mit Zustimmung einer Mehrheit des eigenen Klubs abgesetzt werden können. Solange die frühere FPÖ-BZÖ-Team-Stronach-Politikerin auf ihre drei Vertrauten im Landtag zählen kann, kann sie also nicht abgewählt werden - selbst wenn alle anderen 53 Abgeordneten dafür wären.

Diese absurde Bestimmung sollte dringend abgeschafft werden, am besten gemeinsam mit der Proporzregierung. Zumindest mit Zweidrittelmehrheit sollte eine Abwahl möglich sein. Dann müsste sich jeder einzelne Abgeordnete festlegen, ob Kaufmann-Bruckberger weiterhin die Gage einer Landesrätin beziehen soll. Bis zum regulären Wahltermin im März 2018 wären das immerhin 630.000 Euro. (Günther Oswald, DER STANDARD, 4.4.2015)