Jerusalem - Israels Höchstes Gericht hat zugunsten palästinensischer Anrainer eines Tals bei Bethlehem entschieden, die gegen den Verlauf der Sperranlage im Westjordanland geklagt hatten. Die Richter in Jerusalem akzeptierten am Donnerstag die Einwände der Palästinenser.

Nach bisherigen Planungen hätte die Anlage Landwirte von ihren Feldern abgeschnitten und ein Nonnenkloster von einem etwas entfernter liegenden Mönchskloster getrennt. Die Anwohner des Tals südlich von Jerusalem kämpfen seit 2006 gegen diese drohenden Einschränkungen.

Andere Lösungen

Der Oberste Gerichtshof in Israel untersagte nun den Bau der Sperranlage quer durch das christliche Klostergelände von Cremisan. Die Richter lehnten den vom Verteidigungsministerium geplanten Verlauf der Mauern und Zäune ab. Sie forderten die Regierung auf, andere Lösungen zu suchen, die den Interessen der katholischen Einrichtungen und der Bewohner des christlichen Palästinenserdorfs Beit Jala weniger Schaden zufügen.

Israel hatte 2002 mit dem Bau der umstrittenen Sperranlage begonnen, um Selbstmordanschläge im israelischen Kernland zu verhindern. Die etwa 700 Kilometer lange Anlage ist sehr umstritten, weil sie zum größten Teil östlich der Grenze vor dem Sechstagekrieg von 1967 verläuft - also auf Gebiet, das die Palästinenser als Teil eines künftigen eigenen Staates beanspruchen. Vor allem wegen juristischer Verfahren ist der Bau der Anlage noch nicht in allen Abschnitten abgeschlossen. Seit dem Baubeginn ist die Zahl der Anschläge in Israel extrem zurückgegangen. (APA, 2.4.2015)