Es ist nun endlich offiziell. Das deutsche Bundesverfassungsgericht korrigierte im März seine eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 2003. Im Fall der Lehrerin Fereshta Ludin hatten die Richter seinerzeit entschieden, dass auch pauschale Kopftuchverbote möglich sind – wenn es hierfür eine gesetzliche Basis gibt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde in acht deutschen Bundesländern ein Gesetz gegen das Tragen von Kopftüchern für Lehrerinnen und andere öffentliche Amtsträgerinnen erlassen. Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts stellt die entsprechenden Gesetzespassagen in den Bundesländern und das geforderte pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen nun auf den Prüfstand.
Überfällige Korrektur
Die Korrektur des Urteils war lange überfällig. Lange hat es gedauert, und sehr viele Diskussionen löst das kleine Stück Stoff, das aus keinem gefährlichen Material besteht, nicht giftig ist und auch niemanden bedroht, immer noch aus. Ein Stück Stoff, das Teil meiner Identität ist und mir das Gefühl der Freiheit gibt. Eines, wovon mich alle befreien möchten, ohne mich je danach gefragt zu haben.
Darüber, ob das Kopftuch religiöse Pflicht ist, wird viel gesprochen und diskutiert. Jede Muslimin kommt einmal an den Punkt, an dem sie diese Frage für sich klärt – und sich dafür oder dagegen entscheidet. Ich entschied mich aus religiösen Gründen dafür, obwohl ich befürchtete, dass ich bei meinem Studium und meiner Berufswahl möglicherweise Abstriche machen muss und auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werde.
Vorurteile, Verdächtigungen, Vertrauensverlust
Die ersten Erfahrungen, dass diese Befürchtungen nicht solche blieben, machte ich nach dem Abitur. Zahlreiche Bewerbungen für Aushilfsstellen gingen hinaus, und zurück kamen ausschließlich Absagen. Kein Wunder: Der Staat ging mit seinem gesetzlichen Kopftuchverbot als leuchtendes, aber schlechtes Vorbild voraus. Vorurteile und Verdächtigungen wurden durch das Gesetz nur weiter verstärkt. Ein Gefühl der Ohnmacht und des Vertrauensverlusts – in die Politik – brachte das in mir hervor. Vor allem nahm es mir das Gefühl von Zugehörigkeit, mit der Gesellschaft verbunden zu sein. In der Gemeinschaft, in der wir Isolation Stück für Stück abbauen und Vertrauen in uns und andere entwickeln sollten, nahm sie für mich immer mehr zu, obwohl ich in meiner Kindheit dieses Zugehörigkeitsgefühl durchaus entwickelt hatte.
Lehrerinnen mit Kopftuch sind mündige Individuen
Nach dem Abitur entschied ich mich auch gegen ein Lehramtsstudium. Eine große Achtung habe ich vor all den Frauen, die Lehrerinnen mit Kopftuch sind – trotz der schlechten Berufsaussichten und des steinigen Wegs dorthin –, denjenigen, die noch stärker mit Vorurteilen, Missverständnissen und dem Gefühl, nicht dazuzugehören, kämpfen müssen. Es verärgerte mich, dass genau diese Frauen, die so viel auf sich nehmen, nicht als freie, eigenverantwortliche und mündige Individuen wahrgenommen werden. Eine Frau, die studiert hat und als Lehrerin eine Autoritätsperson darstellt, sich fachlich immer weiter qualifiziert, soll also der Inbegriff der Unterdrückung der Frau sein, nur weil sie ein Kopftuch trägt? Drängt sich denn niemandem der Verdacht auf, dass es Musliminnen geben könnte, die unabhängig und freiwillig, aus religiösen Gründen, ein Kopftuch tragen?
Positive Vorbilder
Einer Frau vorzuschreiben, dass sie kein Kopftuch tragen darf, ist ebenfalls ein Eingriff in ihre Autonomie – genauso wie der Zwang, eines zu tragen. Wenn eine muslimische Lehrkraft, die für den Staat und dessen Grundordnung einsteht, ein Kopftuch trägt, vermittelt sie eine bedeutsame Botschaft, da sie durch sich selbst die Vorstellung von der im Islam unterdrückten Frau aufhebt und als positives Vorbild voranschreitet.
Sich kleiden, wie man will
Auch die Besorgnis, das Recht, ebenfalls in der Schule Kopftuch tragen zu dürfen, untergrabe die Grundelemente der Demokratie, weist Widersprüche auf. Das Gegenteil ist doch der Fall. Eine Demokratie, die das freie Bekenntnis zur Religion nicht (mit)tragen kann, ist nicht wirklich demokratisch. Die Grundrechte auf freie Berufswahl und eine freie Religionsausübung und der selbstverständliche Anspruch, sich zu kleiden, wie man will, sollten für alle gleichermaßen gelten und eindeutig unter dem Schutz der garantierten Religionsfreiheit stehen. Wenn Frauen bewusst und selbstsicher den Entschluss fassen, ein Kopftuch zu tragen, dann sollte es nicht Aufgabe des Staates sein, sie davon abzuhalten. Niemand sollte das tun (wollen).
Der Stoff im Kopf
Neutralität bedeutet indes auch nicht, einfach eine antireligiöse Haltung einzunehmen, denn das ist nicht neutral, sondern bereits ein Bekenntnis. Sie sollte nicht auf ein Kleidungsstück reduziert werden, denn kaum ein Kleidungsstück, weder ein Kopftuch noch ein Kreuz, entfaltet unabhängig vom Verhalten der Person, die es trägt, eine Wirkung. Während meiner Schullaufbahn hatte ich auch Lehrerinnen und Lehrer, die auf den ersten Blick vielleicht den Eindruck erweckten, ihr Unterricht werde neutral und wertfrei abgehalten, da sie supermodern gekleidet waren. Doch das war nicht der Fall. Der Unterricht war gefüllt von Vorurteilen, einem sehr kleinkarierten Blick auf die Welt. Es waren Lehrkräfte, die mir ständig die Überzeugung, an keine Religion glauben zu sollen, aufzwingen wollten, weil sie besser wüssten, was gut für mich sei. Viel wichtiger als "moderne" Kleidung oder das Stück Stoff auf dem Kopf ist der Stoff im Kopf und wie er Schülern vermittelt wird. Die Chance, dies zu beweisen, sollte jeder Lehrerin gegeben sein.
Beschluss mit Signalwirkung – und Hintertür
Eine kleine Hintertür für ein Verbot lässt sich der Gesetzesgeber allerdings offen, falls eine "hinreichend konkrete Gefahr" besteht. Dann wäre es Musliminnen zumutbar, von der Befolgung des als verpflichtend empfundenen religiösen Bedeckungsgebots Abstand zu nehmen. Eine differenzierte Regelung, wie diese Gesetzespassage zu verstehen ist, gibt der Gesetzesgeber nicht.
Deutlich wird deshalb leider auch, dass mit dem neuen Gesetz der Ungerechtigkeit keine klar erkennbare Absage erteilt wird. Dennoch ist der Beschluss ein großer Schritt in die richtige Richtung, mit einer sehr positiven Signalwirkung. Er impliziert Toleranz, die in der Schule wichtiges Erziehungsziel sein muss und durch eine bewusste Auseinandersetzung mit unserer pluralen Gesellschaft auf Grundlage authentischer Begegnungen mit Diversität erreicht werden kann. Vielen Musliminnen, und auch mir als Kopftuchträgerin, gibt es wieder das Gefühl, dazuzugehören und akzeptiert zu sein. (Nasreen Ahmadi, derStandard.at, 1.4.2015)