Wien - Die Regierung will ein neues Konzept für Strafanstalten präsentieren und dafür zeichnet sich wieder ein 17. als Zieldatum ab: Justiz- und Finanzministerium haben sich auf den 17. Oktober geeinigt, sagte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) im Gespräch mit der APA. Nach der Vorstellung der Steuerreform am 17. März hatte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) den 17. zum Glückstag erklärt.

Ins Auge gefasst wird eine neue Anstalt "im Großraum Wien" für maximal 500 Insassen. Denn internationale Erfahrung habe gezeigt, dass diese Größe nicht überschritten werden sollte, sagte Brandstetter. Die Größe und der Standort hängen aber auch noch von den verfügbaren Finanzen ab. Zugleich wird über eine "Redimensionierung", also eine Verkleinerung einzelner bestehender Anstalten nachgedacht, so Brandstetter. Auch sollen sich die einzelnen Häuser stärker spezialisieren, so die Eckpunkte der Reform, die derzeit in einer Arbeitsgruppe noch detaillierter ausgearbeitet wird.

Spezialisierung von Anstalten

Ein besonderes und heikles Thema ist der Maßnahmenvollzug, also der Umgang mit geistig abnormen Rechtsbrechern. Soweit sie schuldfähig sind, seien sie klarerweise als Häftlinge zu behandeln. Aber nicht schuldfähige Rechtsbrecher sind eher als kranke Menschen zu sehen, sagt Brandstetter und seien daher in Krankenanstalten besser aufgehoben. Darüber müsste man allerdings mit den Ländern reden. Hier geht es um rund 400 Menschen. Könnten diese aus den Haftanstalten ausgelagert werden, würden entsprechend viele Plätze frei. Derzeit sind 8.880 Menschen in Österreich in Haft, die Kapazitäten sind ausgelastet.

Als ein erster Schritt der Strukturreformen wird die Vollzugsdirektion per 1. Juli aufgelöst und als Generaldirektion ins Justizministerium eingegliedert, erinnerte Brandstetter. Auch sind 100 zusätzliche Justizwachebeamte genehmigt. Der Ausbau der Vollzugsanstalt Gerasdorf als Jugendgefängnis läuft bereits, hier sei der Ausbau der Werkstätten "auf Schiene". (APA, 29.3.2015)