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Nach Meinung des Wiener Landesgerichts kann es dem Wohl des Kindes widersprechen, dass ein "Heim erster Ordnung" festgelegt werden muss.

Foto: APA/BARBARA GINDL

Wien - Das Verbot der "Doppelresidenz" von Kindern getrennter Eltern wird auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen will eine Aufhebung erreichen und hat einen entsprechenden Antrag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gestellt, berichtete die "Presse" am Freitag. Wann genau es eine Entscheidung geben wird, ist noch offen.

Vor zwei Jahren wurde die gemeinsame Obsorge von Geschiedenen zur Regel gemacht. Grundbedingung ist aber, dass sich die Eltern darauf einigen, in wessen Haushalt die Kinder überwiegend betreut werden. Dieser Elternteil allein kann bestimmen, wo das Kind wohnt, hat in Sachen Unterbringung und Aufenthalt des Kindes also Vorrang. Dies gilt auch dann, wenn sich die Eltern die Betreuung gleichmäßig aufteilen.

"Heim erster Ordnung"

Nach Meinung des Landesgerichts kann es dem Wohl des Kindes widersprechen, dass ein "Heim erster Ordnung" festgelegt werden muss. Damit könnten das Recht auf Achtung des Familienlebens und das Verbot der Diskriminierung verletzt sein.

In einer früheren Entscheidung hat das Landesgericht bereits Neuland beschritten, indem es eine funktionierende Doppelresidenz belassen hat. Damals ging es allerdings nur um eine vorläufige Obsorge. Im jetzigen Anlassfall gebe es aber keinen Interpretationsspielraum, die Entscheidung für die Doppelresidenz wäre "contra legem", also gegen geltendes Gesetz, so die Sprecherin des Gerichts zur APA.

Im VfGH bestätigte man, dass der Antrag am Mittwoch eingelangt sei. Üblicherweise werde in einem solchen Fall ein Vorverfahren eingeleitet und die zuständigen Stellen um Stellungnahme ersucht. Bis zur Erledigung eines Falles dauere es im Durchschnitt neun Monate. (APA, derStandard.at, 27.3.2015)