Salzburg – Der Hauptverdächtige, der laut Staatsanwaltschaft bei der Zerstörung des Euthanasie-Mahnmals in Salzburg beteiligt gewesen sein soll, ist am Dienstagabend wieder freigelassen worden. Der 20-Jährige wurde am Montag in Verwahrungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Diesen Antrag hat die zuständige Haftrichterin nun abgelehnt, mit der Begründung, dass kein dringender Tatverdacht bestehe.

Der 20-Jährige geriet aufgrund einer Aussage eines 21-Jährigen in das Visier der Ermittlungen. Der 21-Jährige wurde bereits im Jänner wegen dem Beschmieren der Stolpersteine zu fünf Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilt. Er behauptete bei der Zerstörung des Mahnmals als Aufpasser dabei gewesen zu sein, zerstört hätte es aber der 20-Jährige. Für die Haftrichterin reichte das nicht aus.

Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt

Es stünde Aussage gegen Aussage, erläuterte Gerichtssprecherin Christina Rott im Gespräch mit derStandard.at. Der 20-Jährige beteuerte bei der Einvernahme seine Unschuld. Er sei nicht bei der Zerstörung des Mahnmals dabei gewesen. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt und bekämpft die Entscheidung der Haftrichterin.

Das Denkmal im Kurpark nahe des Mirabellplatzes mitten in der Stadt Salzburg wurde in der Nacht auf den 14. Mai 2014 zerstört und mittlerweile um 15.000 Euro wiedererrichtet. Es erinnert an die Ermordung von Hunderten behinderten und kranken Menschen durch die Nationalsozialisten. (Stefanie Ruep, derStandard.at, 24.03.2015)