Berlin/Karlsruhe - Die Innenminister der deutschen Bundesländer haben bei ihrem Versuch, die rechtsextreme NPD vom Verfassungsgericht in Karlsruhe verbieten zu lassen, einen herben Rückschlag erlitten. Das Gericht machte deutlich, dass es sich derzeit nicht genug darüber informiert fühlt, ob V-Leute tatsächlich aus der Führungsebene der NPD abgezogen worden sind. Bis 15. Mai müssen die Länder entsprechende Beweise vorlegen.

Einen Antrag auf Verbot der NPD hat der Bundesrat am 3. Dezember 2013 in Karlsruhe eingereicht. Die Länder wollen vor Gericht nachweisen, dass die NPD einem rassistischen Weltbild anhängt, anderen Völkern die Menschenwürde und weitere Grundrechte abspricht und die freiheitlich-demokratische Grundordnung überwinden will.

Kampf gegen Rechts mit Verboten

Anlass war das Auffliegen des NSU ("Nationalsozialistischer Untergrund" ) zwei Jahre zuvor. Zwar hat man keine Belege dafür gefunden, dass die NPD der politische Arm jener rechtsextremen Terroristen war, die zwischen 2000 und 2006 neun Kleinunternehmer mit Migrationshintergrund ermordet hatten.

Doch die Innenminister fanden, man müsse den Kampf gegen rechts eben auch mit einem neuen Verbotsverfahren führen. Anders als beim ersten Verbotsverfahren 2003 zogen nur sie allein vor den Kadi. Die deutsche Bundesregierung und der Bundestag schlossen sich diesmal nicht an.

Nun zeigt sich, dass wieder Spitzel das Problem sind. Das Verfahren 2003 war ja gescheitert, weil das Gericht erst im laufenden Verfahren erfahren hatte, dass Belastungszeugen gleichzeitig auch V-Leute waren. Somit konnte das Gericht nicht feststellen, welche Äußerungen nun tatsächlich von der NPD kamen und welche von V-Leuten, die der Staat bezahlt.

Details über Abschaltung

Diesmal betonten die Länder zwar in ihrer umfangreichen Materialsammlung, "die Quellen auf Führungsebene" seien abgeschaltet. Das Gericht aber will wissen, wie viele es waren und wann und wie sie abgezogen wurden.

Der rheinland-pfälzische Minister Roger Lewentz (SPD) als Chef der Innenministerkonferenz versprach eine rasche Prüfung der Forderung: "Das wird alles sehr schnell gehen müssen, wird auch sehr schnell gehen." Die NPD hat rund 5200 Mitglieder, vor fünf Jahren waren es noch 6600 gewesen. Sie ist nur noch im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern vertreten. (bau, DER STANDARD, 25.3.2015)