Jenen Hinweis, den das deutsche Verfassungsgericht gerade im NPD-Verbotsverfahren gegeben hat, als Wink mit dem Zaunpfahl zu bezeichnen wäre die reinste Untertreibung. Es ist vielmehr ein recht harter Schlag mit dem Zaunpfahl. Euer Antrag auf Verbot der rechtsextremen NPD ist schon wieder schlampig – nichts anderes haben die Höchstrichter den deutschen Bundesländern gerade mitgeteilt.

Man erinnert sich mit Schaudern: Der erste Anlauf für ein Verbot (im Jahr 2003) war vor dem Verfassungsgericht gescheitert, weil damals so viele V-Leute an führender Stelle in der NPD tätig waren, dass das Gericht sich nicht mehr in der Lage sah, zwischen "NPD pur" und "gesteuerter NPD" zu unterscheiden und zu einer fairen Bewertung zu kommen.

Hürden sehr hoch

Umso erstaunlicher ist es, dass es zwölf Jahre später schon wieder an der gleichen Stelle hakt. Die Länder, die den Antrag eingebracht haben, versichern zwar, dass mittlerweile sämtliche V-Leute aus der Führungsebene abgezogen worden sind. Doch sie liefern keine ausreichenden Beweise dafür. Die akribisch zusammengetragene, mehr als 1.000 Seiten umfassende Sammlung von Dokumenten, die das rassistische Weltbild der NPD und deren Wunsch nach Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung belegen sollen, genügt nicht.

Man kann nur hoffen, dass die Innenminister der Bundesländer nun Sonderschichten einlegen, um das fehlende Material zu beschaffen. Eigentlich sollten sie wissen, dass die Hürden für ein Parteiverbot in Deutschland sehr hoch sind. Scheitert das angestrebte Verbot zum zweiten Mal – noch dazu an der gleichen Problematik –, dann wäre dies eine unerträgliche Blamage. Das Triumphgeheul der Rechtsextremen und den Schaden für die Demokratie möchte man sich gar nicht ausmalen. (Birgit Baumann, derStandard.at, 24.3.2015)