Wien - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wirft der Wienwert Immobilien Finanz AG irreführende Werbung vor und hat nun auch in zweiter Instanz recht bekommen. Die Konsumentenschützer hatten der Wienwert vorgeworfen mit unrichtigen Angaben zu werben und bereits in erster Instanz gesiegt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Und darum geht es: Die Wienwert Immobilienanleihe wurde damit beworben, dass sie "grundbuchbesichert" sei. Im Kleingedruckten wurde dann aber eingeschränkt, dass dies nur gelte, soweit dies auch möglich sei. Die Wienwert hatte nach der ersten gerichtlichen Niederlage angekündigt, sie wolle mit ihrer Berufung Klarheit haben, was in der Werbung erlaubt ist.
"Nicht betont wurde, dass eine 'grundbücherliche Sicherstellung' nur eingeräumt wird, wenn dies auch tatsächlich möglich ist. Das ist zum Beispiel dann nicht der Fall, wenn der Erwerb einer Liegenschaft drittfinanziert wird. Hier wird die Bank im ersten Rang eingetragen- und nicht wie aufgrund der Werbung zu erwarten - die Anleger", so die Konsumentenschützer am Dienstag in einer Aussendung. Und VKI-Juristin Beate Gelbmann gibt einen Tipp: "Gerade in Zeiten von Niedrigzinsen erscheinen Zinsen in der Höhe von 6,5 Prozent lukrativ. Hohe Zinsen bedeuten jedoch immer auch ein höheres Risiko." (APA, 24.3.2015)