Auch wenn jemand Fehlverhalten eingesteht - zum Beispiel eine dubiose Geldsumme weitergeleitet zu haben -, gilt für die Person die Unschuldsvermutung. Selbst wenn ihr Anwalt ein Geständnis bestätigt, ist die niederösterreichische Landesrätin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (Team NÖ) nicht verurteilt und verdient ein faires Verfahren. Das ist die juristische Seite der Geschichte rund um das Eingeständnis der Politikerin des Teams Niederösterreich in der Kärntner Seenkauf-Causa.

Die politische Verantwortung ist ein anderes Kapitel. Wenn gegen eine Politikerin Ermittlungen wegen Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit laufen und sie Fehler eingesteht, ist ihre Glaubwürdigkeit angeschlagen. Man stelle sich vor, die Landtagswahl 2013 stünde noch bevor und Kaufmann-Bruckberger würde (noch für das Team Stronach) für "Wahrheit, Transparenz und Fairness" werben. Wer nähme ihr das ab? Für die Dauer von Ermittlungen ist es klug, politische Funktionen ruhen zu lassen.

Dass die Oppositionsparteien in Niederösterreich schäumen, überrascht nicht. Dass ÖVP und SPÖ das Thema abblocken, ist da schon bemerkenswerter. Unsauberes Verhalten schadet nicht nur der handelnden Person selbst. Es wirft auch ein schlechtes Licht auf jene, die sich nicht deutlich distanzieren. Ihnen allen muss klar sein: Je seltener in derlei Fällen klare Konsequenzen folgen, desto mehr Politikverdrossene fühlen sich in ihrer Abneigung bestätigt. (Gudrun Springer, DER STANDARD, 20.3.2015)