Frankfurt - Das Frankfurter Landgericht verbietet den US-Fahrdienst Uber in ganz Deutschland. Genau genommen geht es um das Angebot "Uber Pop", wo Uber via App Fahrten mit Privatleuten vermittelt, die ihre Fahrgäste ähnlich wie ein Taxi in der Stadt aufnehmen. Die Vermittlung an professionelle Chauffeure ("Uber Black") ist von der Entscheidung nicht betroffen.

Uber dürfe keine Fahrten anbieten, bei denen die Fahrer keine behördliche Genehmigung haben, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Nickel am Landgericht Frankfurt am Mittwoch. Geklagt hatte der Verbund Taxi Deutschland.

Uber hatte in der Verhandlung argumentiert, dass die Dienstleistungen des Unternehmens legal seien, da die Firma nur als Vermittler zwischen Gast und Fahrer auftrete. Die Regeln für Taxis seien deshalb hier nicht anwendbar. Nach dem Urteil erklärte Uber, das Unternehmen behalte sich vor, Berufung einzulegen.

Uber bietet eine Smartphone-App an, um zahlungswillige Mitfahrer zu finden. Dafür verlangt es einen Anteil des vereinbarten Tarifs. Das Taxigewerbe läuft Sturm gegen den Konkurrenten aus Kalifornien. Uber bietet seine Dienste nach eigenen Angaben weltweit in 55 Ländern an, wird aber auf immer mehr Märkten gerichtlich ausgebremst. (APA/Reuters, 18.3.2015)