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Mit automatischem Informationsaustausch sollen Steuerschlupflöcher leichter geortet werden.

Foto: apa/Chad Ehlers

Brüssel - Nach den Affären um Steuerprivilegien für Großkonzerne in einigen EU-Staaten wie Luxemburg, den Niederlanden oder Irland hat die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel ihren ersten konkreten Vorschlag zur Vermeidung von länderübergreifendem Steuerbetrug mittels sogenannter "tax rulings" - Vorabsteuervereinbarungen - gemacht. Solche Deals sollten zwar nicht grundsätzlich verboten, die Besteuerung von Firmen weiter den nationalen Ebenen überlassen bleiben. Aber im Zuge einer EU-weiten Regelung sollen die Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch (AIA) über solche Steuervorbescheide verpflichtet werden. Das ist der Kern des von Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis und Wirtschafts- und Währungskommissar Pierre Moscovici vorgelegten Konzepts.

Wie berichtet, ist es einigen Konzernen gelungen, trotz Millionenumsätzen nur ein paar tausend Euro an Steuern zu zahlen. Oft werden Konstruktionen über Briefkastenfirmen gewählt, die keine Mitarbeiter beschäftigen, aber ganze Konzernumsätze in anderen Ländern verwalten.

Durch das Prinzip des automatischen Steuerdatenaustauschs sollen Behörden - ähnlich wie beim Bankdatenaustausch - in die Lage versetzt werden, Steuerschlupflöcher oder Doppelbesteuerungen leichter festzustellen. Nach dem Plan sollte es alle drei Monate ein Datenupdate geben. Der Vorschlag geht jetzt an das Europäische Parlament. Bis Jahresende soll eine Regelung gefunden werden, die Anfang 2016 in Kraft treten könnte.

Den österreichischen EU-Abgeordneten Othmar Karas (VP) und Evelyne Regner (SP), die in den Fachausschüssen daran arbeiten, geht die Vorlage zu wenig weit. Es dürfe in Europa keine Firmen ohne Mitarbeiter geben, sagte Karas, aber eine Berichtspflicht müsse her, mit wie vielen Mitarbeitern ein Unternehmen seine Umsätze macht, und wie. Steuern müssten offengelegt werden. (tom, DER STANDARD, 19.3.2015)