Ed Moschitz' Klage gegen die FPÖ wird neu verhandelt.

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Wien - Neue Wendung im Streit rund um die Skinhead-Reportage von ORF-Redakteur Ed Moschitz: Nachdem Moschitz mit einer Klage gegen die FPÖ wegen übler Nachrede sowie Verletzung der Unschuldsvermutung am Wiener Straflandesgericht im Mai 2014 zunächst abgeblitzt war (DER STANDARD berichtete), wurde nun durch das Oberlandesgericht Wien der Berufung stattgegeben. Das angefochtene Urteil wurde aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht, das Landesgericht für Strafsachen Wien, zurückverwiesen.

OLG sieht einseitige Gewichtung der Beweise

In der Begründung für die Aufhebung führt das Oberlandesgericht aus, dass die Gewichtung der Beweise durch das Erstgericht "nicht lebensnah, sondern einseitig zulasten des Prozessstandpunktes des Antragsstellers" erfolgt sei. Das Erstgericht habe im zweiten Rechtsgang nun die Beweise neu aufzunehmen, wobei das Oberlandesgericht auf die Notwendigkeit hinweist, in das ungeschnittene und unzensurierte Originalmaterial Einsicht zu nehmen.

"Wichtiger Etappensieg"

Moschitz-Anwältin Maria Windhager sprach gegenüber der APA von einem wichtigen Etappensieg. "Es war sehr belastend, dass uns im Erstverfahren nicht geglaubt wurde. Es ist uns aber in mühevoller Kleinarbeit gelungen, die Zweifel und Widersprüche aufzuzeigen. Das Oberlandesgericht hat unsere Bedenken aufgegriffen und teilt diese", sagte Windhager.

Erleichtert zeigte sich auch Moschitz selbst. "Ich freue mich, dass uns immer die oberen Instanzen recht gegeben haben und wenn am Ende die Gerechtigkeit siegt. Das ist auch ein Erfolg für den ORF, weil es auch die Glaubwürdigkeit des ORF stärkt." Für das neuerliche Erstverfahren, dass von einem neuen Medienrichter geführt werden muss, gab sich der ORF-Journalist zuversichtlich. "Ich stelle mich dem gern noch einmal. Ich habe ja nichts zu verbergen. Ich werde das durchkämpfen, damit so etwas auch meinen Kolleginnen und Kollegen im ORF in Zukunft nicht so leicht passieren kann. Man kann das dem Herrn Strache nicht durchgehen lassen."

Die Anlass-Dokumentation

Ausgangspunkt des Streits war eine "Am Schauplatz"-Dokumentation, für die Moschitz im März 2010 zwei Jugendliche zu einer FPÖ-Veranstaltung in Wiener Neustadt begleitete, wo es zu einer Begegnung der beiden mit dem Parteichef kam. Heinz-Christian Strache bezichtigte den ORF-Redakteur vor laufender Kamera, die beiden zu neonazistischen Parolen angestiftet zu haben, und zeigte ihn an. Strafrechtlich ist die Causa längst abgeschlossen, die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat das Verfahren gegen Moschitz wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung und Beweismittelfälschung eingestellt.

Da die FPÖ knapp ein halbes Jahr nach dem Vorfall Moschitz Anstiftung der Skinheads sowie Manipulation des betreffenden Videobands vorwarf und als bewiesen darstellte, klagte dieser die Partei auf üble Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung.

FPÖ: "Lügensender"

Wenig überraschend fällt die Reaktion der FPÖ aus. "Mit seiner Berichterstattung über die Rückverweisung des von ORF-Reporter Moschitz gegen FPÖ-Obmann HC Strache angestrengten medienrechtlichen Verfahrens an die Erstinstanz stempelt sich der ORF endgültig zum Lügensender", erklärt FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl via Aussendung.

Konkret kritisiert Kickl, dass die Meldung dazu auf der Startseite von "ORF.at" zu finden sei, im Gegensatz zu jener vom Vorjahr, als das die erste Instanz gegen Moschitz entschieden habe. Und das, obwohl der stellvertretende ORF-Technikdirektor Thomas Prantner diese Berichterstattung eingemahnt hatte, so Kickl - derStandard.at berichtete darüber.

Kickl kündigte eine Beschwerde bei der Medienbehörde KommAustria an. (red, APA, 18.3.2015)