Grafik: Bundesländer haften für Hypos und Co.

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Die Schockwellen der Hypo Alpe Adria auf die Sektorbanken sind unübersehbar.

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Wien - Es ist ein schwer zu durchblickendes Haftungsgeflecht, das zwischen Ländern und Hypobanken besteht. Die Bundesländer stehen für jene Verbindlichkeiten gerade, die diese bis März 2007 eingegangen sind. Das macht 35 Milliarden Euro aus. Dazu kommt noch die Solidarhaftung für die Pfandbriefstelle, über die die Hypobanken 5,6 Milliarden Euro aufgenommen haben. Doch das ist nicht alles. Neben den Länderhaftungen für abreifende Verbindlichkeiten gibt es noch eine weiterreichende Haftung der Landesholdings.

Laut Paragraf 92 Absatz 9 Bankwesengesetz haften diese "mit ihrem gesamten Vermögen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft im Falle von deren Zahlungsunfähigkeit". Die Regelung wurde getroffen, weil der Gesetzgeber wollte, dass alle Banken mit mehr als 730 Millionen Euro Bilanzsumme in eine Aktiengesellschaft eingebracht werden. Neben Hypothekenbanken waren auch Sparkassen und Genossenschaften betroffen. Die Regelung bleibt zudem aufrecht, wenn die Hypo teilweise oder gar gänzlich verkauft wurde.

Das könnte theoretisch teuer werden: Im Falle der Heta etwa wäre es denkbar, dass ein Vergleich mit den Gläubigern getroffen wird, um die Landeshaftung nicht schlagend werden zu lassen. Später könnte eine Insolvenz überlegt werden, um die Kredite der BayernLB nicht zahlen zu müssen. In dem Fall könnten Gläubiger die Haftung der Kärntner Landesholding ziehen, in der unter anderen der Zukunftsfonds mit einem Vermögen von 500 Millionen Euro angesiedelt ist.

Andere Hypos gelten zwar nicht als insolvenzgefährdet, allerdings sind die Schockwellen der Hypo Alpe Adria auf die Sektorbanken unübersehbar. Ähnlich wie in Kärnten haben auch andere Landesgesellschaften gefährdetes Vermögen. In Niederösterreich hält die Landes-Beteiligungsholding beispielsweise neben der Hypo 51 Prozent am Stromkonzern EVN und 20 Prozent am Flughafen Wien. Die Gesellschaft dementiert gegenüber der APA allerdings, dass sie im Falle einer (unrealistischen) Insolvenz der Hypothekenbank Bank dem Zugriff der Gläubiger ausgesetzt sei. Die Holding sei nämlich erst zwölf Jahre nach der Einbringung der Hypo gegründet worden.

Auch Sparkassen betroffen

Selbst in Salzburg, das eine Haftung für die verkaufte Hypo per Landesgesetz ausgeschlossen hat, bestehen Risiken. Der Rechnungshof beschrieb das im Vorjahr so: "Ein Schlagendwerden auch nur eines Teils dieser Haftungen hätte eine Zahlungsunfähigkeit der Land Salzburg Beteiligungen GmbH zur Folge."

Die Situation bei den Sparkassen ist vergleichbar. Die der Gemeinde Wien nahestehende AV-Z Stiftung (frühere Zentralsparkasse) haftet "für alle Verbindlichkeiten der Unicredit Bank Austria AG im Falle von deren Zahlungsunfähigkeit", heißt es etwa mit Verweis auf den entsprechenden Paragrafen im Bankwesengesetz im Geschäftsbericht. Für den Finanzkontrollexperten Michael Bernt ist völlig unverständlich, warum die Regelungen trotz entsprechender Warnungen nicht geändert wurden. Finanzministerium und Länder "setzen damit möglicherweise Milliarden an Vermögen aufs Spiel".

Das vom Heta-Abbau betroffene Kärnten sucht indes nach Schlupflöchern. Ein "Koordinationsteam" wurde beauftragt, die Rechtsgültigkeit der Landeshaftungen zu prüfen. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 18.3.2015)