Bild nicht mehr verfügbar.

In Deutschland können Ermittlungsbehörden schon länger auf bestimmte Kontodaten zugreifen.

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Wien - In Deutschland sind Banken bereits seit 2003 verpflichtet, eine Auflistung aller von ihnen geführten Konten zu führen. Deutsche Strafbehörden können die Daten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anfordern, Finanzbehörden beim Bundeszentralamt für Steuern. Auskunft gegeben wird über Kontostammdaten, also zum Beispiel Kontonummer, Name und Geburtsdatum der Kontoinhaber oder Errichtungs- und Schließungsdatum. Sogenannte Bewegungsdaten wie Kontostände oder Umsätze werden hingegen nicht gespeichert.

Auch Gerichtsvollzieher können ansuchen

Mithilfe des Registers sollen Finanzströme des internationalen Terrorismus aufgedeckt, aber auch Steuerbetrüger aufgespürt werden. Laut Finanzdienstleistungsaufsicht haben die Abfragen zu signifikanten Ermittlungserfolgen geführt.

Zwingende Voraussetzung einer solchen Abfrage, wie jetzt auch in Österreich geplant, ist die Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens - zumindest galt dies bis zum Jahr 2013. Seit damals können im Rahmen eines Zivilprozesses nämlich auch Gerichtsvollzieher um die Daten ansuchen.

Bedenken wegen Datenschutz

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz mit Sitz in Bonn kritisierte diese Ausweitung, weil sie in keiner Form mit dem ursprünglichen Ziel, der Austrocknung der Finanzströme des Terrorismus, in Verbindung stehe. Die automatische Speicherung und Bereitstellung von Stammdaten zum Zeitpunkt einer Kontoeröffnung sei eine anlasslose Erfassung aller Kontoinhaber. Die Datenschützer sehen das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet.

Laut deutschem Finanzministerium sind seit der beschriebenen Änderung rund 85 Prozent der Anfragen im Bereich Steuerhinterziehung auf Gerichtsvollzieher zurückzuführen. (smo, DER STANDARD, 17.3.2015)