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Die OECD würdigt die Bemühungen der Schweizer Behörden.

Foto: apa/Keystone/Christian Beutler

Bern - Das Global Forum, dem sich 126 OECD-Länder angeschlossen haben, hat die Schweiz zur zweiten Phase der Länderüberprüfung zugelassen. Die Gefahr, dass die Schweiz von der OECD wieder auf eine schwarze Liste von Steueroasen gesetzt wird, hat sich damit reduziert.

In der ersten Phase der Länderüberprüfung hat das Global Forum geprüft, inwieweit die Schweizer Gesetze und Bestimmungen den internationalen Standards zur Vermeidung von Steuerhinterziehung entsprechen.

Änderung des Steueramtshilfegesetzs

Um bei der Prüfung nicht durchzufallen, hat die Schweiz letzten Sommer eigens das Steueramtshilfegesetz geändert. Seit 1. August müssen daher die Schweizer Behörden Steuersünder nicht mehr in jedem Fall zuvor informieren, wenn sie Daten über diese an andere Staaten übermitteln.

Die Möglichkeit der nachträglichen Information ist eine von drei Maßnahmen, die das Global Forum der Schweiz 2011 empfohlen hatte, als es in einem ersten Bericht die Umsetzung der internationalen Standards in der Schweiz noch als unzureichend einstufte.

Da eine der vom Global Forum geforderten Maßnahmen aber umgesetzt wurde, wird die Schweiz nun zur zweiten Phase der Länderüberprüfung zugelassen. Gemäß Eidgenössischem Finanzdepartement (Finanzministerium) hat die Position der Schweiz aber auch gestärkt, dass eine weitere empfohlene Maßnahme bereits kurz vor der Umsetzung steht.

Doppelbesteuerungsabkommen

So hat das Parlament im Dezember eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Transparenz bei den Inhaberaktien regelt. Das Gesetz muss nur noch in Kraft gesetzt werden. Im Weiteren verfügt die Schweiz mittlerweile auch über 57 standardkonforme Doppelbesteuerungsabkommen.

Nachdem das Plenum des Global Forums gemäß Finanzdepartement letzte Woche dem Bericht zur Beurteilung der Fortschritte der Schweiz bei den gesetzlichen und reglementarischen Rahmenbedingungen zugestimmt hat, folgt nun Phase 2 der Länderprüfung. Diese soll im Herbst beginnen und die Praxis der Schweiz bei der Amtshilfe in Steuersachen unter die Lupe nehmen. (APA, 16.3.2015)