Muslimische Lehrerinnen dürfen in Deutschland ab sofort wieder Kopftuch tragen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es ist ein richtiges, und es ist ein überfälliges Urteil.

Denn es war nicht zu verstehen, warum ein Kopftuch nicht erlaubt ist, ein Nonnenhabit hingegen schon. Natürlich kann man argumentieren, dass Lehrpersonal überhaupt keine Bekleidung mit Bezug zum Glauben tragen sollte. Aber dann muss das für alle gleichermaßen gelten.

Die Höchstrichter entschieden sich für einen anderen Weg. Sie haben die im Grundgesetz festgelegte Religionsfreiheit gestärkt und das Kopftuch damit ein Stück weiter in die Gesellschaft hereingeholt.

Doch das ist noch längst nicht das Ende der Geschichte. Denn das Gericht urteilte auch, dass es im Einzelfall schon ein Verbot geben könne - dann nämlich, wenn der Schulfrieden durch das Kopftuch einer Lehrerin gestört werde. Man möchte sich gar nicht ausmalen, was da noch auf Deutschland zukommen könnte. Wie tief die Angst vor der angeblichen "Islamisierung" Deutschlands sitzt, hat die Pegida-Bewegung in den vergangenen Monaten gezeigt.

Es wird wohl neue Auseinandersetzungen geben, und Deutschland wird sie nach diesem Urteil aushalten (müssen). Der Islam gehört mittlerweile zu Deutschland. Und damit gehören auch all die Diskussionen um Kopftücher dazu, egal ob im Gericht oder außerhalb.(Birgit Baumann, DER STANDARD, 14.3.2015)