Wien/Berlin/Innsbruck - Immer wieder verärgern Airlines ihre Kunden, wenn sie sie kurzerhand umbuchen, sodass sie entweder zu einem anderen Zeitpunkt oder gar von einem anderen Ort fliegen müssen. In Tirol sorgt nun Air Berlin für Aufregung: Fluggäste, die am 1. April einen Niki-Flug um 12.10 Uhr von Innsbruck nach Mallorca gebucht haben, müssen bereits um 6.05 Uhr in der Früh fliegen - von Salzburg. Die AK protestiert.

Auch der Rückflug eine Woche später wurde umgebucht: Statt um 10.55 Uhr in Innsbruck zu landen, kommt die Maschine jetzt laut Plan um 22.40 Uhr in Salzburg an, wie die "Tiroler Tageszeitung" (TT) am Donnerstag berichtete.

Die Niki-Mutter Air Berlin begründete die Umbuchung mit "nicht vorhersehbaren Gründen" und verwies auf die Geschäftsbedingungen. "Wenn Sie unseren AGB zustimmen, stimmen Sie auch zu, dass sich die Flugroute ändern kann", wird ein Airline-Sprecher zitiert. Tatsächlich dürfte die Maschine ab Innsbruck aus Sicht der Fluglinie schlichtweg schlecht gebucht gewesen sein, heißt es in dem Bericht.

Die Fluglinie wollte laut "TT" nicht verraten, wie viele Passagiere von der Umbuchung betroffen sind. Eine generelle Entschädigung gebe es nicht, man müsse den Einzelfall prüfen.

Die Tiroler Arbeiterkammer (AK) hält die Vorgehensweise für unzulässig. Eine einseitige Änderung des Vertrags wäre nach Meinung der Konsumentenschützer nur zulässig, wenn die Änderung geringfügig oder sachlich gerechtfertigt ist. Das sei hier nicht der Fall.

Betroffene könnten daher Schadenersatz verlangen. "Viele Airlines schreiben in ihre AGB, dass sie alles dürfen. Diese Erklärungen sind in der Regel unzulässig, es gibt dazu auch Urteile", so AK-Experte Christian Schuster-Wolf. Laut Fluggastrechteverordnung haben Passagiere in solchen Fällen Anspruch auf Ersatzflüge oder Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro, wenn sie von der Reise zurücktreten.

Air Berlin bietet mit 1. April Niki-Flüge von Innsbruck nach Mallorca an.