Wien - Von der "beschleunigten Abwicklung der Heta" geht in den Augen der Aufsichtsbehörde FMA keine Gefahr für die anderen Banken aus. Die FMA-Chefs erklärten das am Mittwoch: "Wir gehen von keiner Systemgefährdung aus."

Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) will nun doch aktuelle Details wissen. Sie hat am Donnerstag per Mail einen entsprechenden Fragebogen an alle Banken ausgeschickt. Erfragt wurden diverse Kapitalausstattungszahlen - und eben auch der aktuelle Stand der Forderungen der Institute an die Abwicklungsgesellschaft Heta und an Kärnten. Ebenso müssen die Institute die dafür eingestellten Risikovorsorgen angeben. Viel Zeit haben die Banker für die Auskunft nicht eingeräumt bekommen. "Deadline" war laut Begleitschreiben der Geschäftsschluss desselben Tages.

Abseits des ganz Aktuellen beschäftigen die Folgen der Heta-Abwicklung derzeit auf allen Seiten jede Menge Juristen, Berater und (Investment-)Banker. Eine der Varianten, die derzeit abgeklopft werden, ist die vom Kanzler angedeutete: der Rückkauf der vom Land Kärnten behafteten ausstehenden Anleihen. Diese Variante setzt den Schuldenschnitt voraus.

Um die Rückkäufe zu bewerkstelligen, könnte eine Zweckgesellschaft gegründet werden (Special purpose vehicle; SPV), die (mit Geld vom Bund) Anleihen aufkauft, was die Haftungen Kärntens reduzieren würde.

Bayern-Schnitt

Im theoretischen Idealfall könnten so alle ausstehenden Anleihen im Kärntenrettungsvehikel landen. Hat man dann noch die Forderungen der verbleibenden Gläubiger geschnitten (Haircut), blieben "nur" noch die Forderungen der Ex-Hypo-Aktionärin BayernLB übrig. Die Bayern haben ja noch mehr als zwei Milliarden Euro in der Hypo/Heta stecken. Das ist jenes Geld, das die vormalige Hypo-Mutter als Kredit ansieht (und eingeklagt hat) und die Österreicher als nicht rückzahlbaren Eigenkapitalersatz werten.

Gesetzt den Fall, es würden nur noch die bayerischen Forderungen stehen, könnte man die Heta in Konkurs schicken. Die Bayern wären im Rahmen der Insolvenz auf die Quote angewiesen oder würden, wenn es kein Restvermögen zu verteilen gibt, ganz durch die Finger schauen.

Ausgereift sind diese Überlegungen noch nicht. An Ideen wie diesen wird wohl bis zum Ende des Schuldenmoratoriums der Heta im Juni 2016 herumgefeilt werden. Zu diesem Zeitpunkt soll dann auch der Abwicklungsplan stehen, und die Höhe des Haircuts, mit dem die Gläubiger zur Kassa gebeten werden. (Renate Graber, DER STANDARD, 13.3.2015)