Brüssel - Die EU-Kommission untersucht, ob die im Juni 2014 eingeführte Werbesteuer Ungarns mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Wie die EU-Behörde am Donnerstag mitteilte, erließ sie zusätzlich eine Anordnung, mit der es Ungarn untersagt wird, progressive Steuersätze anzuwenden, bis die beihilferechtliche Prüfung abgeschlossen ist.

Im Fokus stehen nach Angaben der Kommission die bis zu 50 Prozent reichenden progressiven Steuersätze, die bestimmte Unternehmen begünstigen und ihnen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen könnten. "Viele Medienunternehmen sind heute auf Werbeeinnahmen angewiesen, um ihre Arbeit finanzieren zu können", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Wichtig ist, dass jeglicher Form der unfairen Behandlung von Medienunternehmen entgegengewirkt wird." (APA, 12.3.2015)