Wien - Die Aufregung um die Verkürzung der Arbeitszeiten in den Spitälern schwappt nun von den Ärzten auf das Pflegepersonal über. Mit dem mit 1. Jänner in Kraft getretenen Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz wird nicht nur die Arbeitszeit der Mediziner, sondern auch jene der Pflegekräfte reduziert. Weil nun auch das nicht-ärztliche Personal mehr Geld fordert, gibt es bereits in einigen Ländern Aufregung.

Schriftliche Ausnahme

Wie bei den Ärzten wurde auch bei den Pflegern die maximal zulässige Arbeitszeit von durchschnittlich 60 auf 48 Stunden in einem Durchrechnungszeitraum von mehreren Monaten gesenkt. Dafür wurde allerdings für beide Berufsgruppen eine Übergangsfrist bis Mitte 2021 gesetzt. Seit Jahresbeginn dürfen Ärzte und Pflegekräfte eigentlich nur noch mit ihrer schriftlichen Zustimmung (Opt-Out) länger als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche arbeiten. Stimmen sie zu, dann beträgt die wöchentliche Arbeitszeit derzeit noch bis zu 60 Stunden, ab 2018 bis zu 55 Stunden. Ab Mitte 2021 ist dann kein Opt-Out mehr möglich und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten.

Da den Spitalsärzten durch die kürzeren Arbeitszeiten Gehaltskürzungen drohten, haben in fast allen Bundesländern intensive Verhandlungen stattgefunden, die zum Teil auch von heftigen Protesten der Ärzte begleitet waren beziehungsweise immer noch sind. Vor allem in Wien ist der Konflikt zuletzt eskaliert, auch im Burgenland gibt es noch keine Einigung über einen Ausgleich der Einkommensverluste.

Forderung nach höherem Gehalt

Im Schatten dieser Auseinandersetzungen hat nun auch das nicht-ärztliche Personal - Pflegemitarbeiter, Radiologietechnologen und medizinisch-technische Assistenten - in einzelnen Bundesländern mehr Geld gefordert. Vor allem in Salzburg droht schon eine Eskalation, weil das Pflegepersonal eine Erhöhung der Gehälter um 30 Prozent verlangt. In Oberösterreich sollen die Verhandlungen in knapp zwei Wochen starten.

Auch die 12.000 Krankenhausmitarbeiter in Tirol fordern mehr Geld. Man wolle eine rund 20-prozentige Lohnerhöhung, sagte Tilak-Zentralbetriebsratsvorsitzender Gerhard Hödl der APA am Donnerstag.

Die Forderung betreffe die Krankenpfleger, das sonstige medizinisches Personal und die Beschäftigten in der Verwaltung. "Wir wollen nicht berufsbezogen auftreten", meinte Hödl zum gemeinsamen Anliegen aller Beschäftigten, das auch von der Gewerkschaft, der Arbeiterkammer und sämtlichen Betriebsräten aller zehn Tiroler Krankenhäuser unterstützt werde. Die Mitarbeiter sollen damit verdienstmäßig zu ihren Kollegen in Vorarlberg aufschließen. Auch die Krankenhausmitarbeiter in Kärnten oder Niederösterreich würden derzeit mehr verdienen als jene in Tirol, bemängelte der Betriebsratsvorsitzende. Dabei seien im Bundesland die Lebenskosten am höchsten.

Unterschriftenaktion

Mit der Reduzierung der Arbeitszeit der Pflegekräftige in Folge des neuen Arbeitszeitgesetzes hänge die Forderung übrigens nicht unmittelbar zusammen. Dies sei in Tirol nicht das große Problem. Vielmehr gehe es im Pflegebereich darum, dass die Arbeitsanforderung mittlerweile so hoch geworden sei. Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, starteten die Personalvertreter an den Landeskrankenhäusern und den Bezirksspitälern eine Unterschriftenaktion. Diese laufe noch bis Ende März. Dann sollen Verhandlungen mit Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP) aufgenommen werden, meinte Hödl.

Auch in Kärnten wird an einem neuen Gehaltsschema für das Pflegepersonal in den Kabeg-Krankenhäusern des Landes gearbeitet. Die Eckpfeiler dieses Schemas sollen bis zum Herbst 2015 stehen, danach sollen die Fragen der Finanzierbarkeit beziehungsweise der politischen Umsetzung geklärt werden, sagten Kabeg-Vorstand Arnold Gabriel sowie Kabeg-Zentralbetriebsratschef Arnold Auer.

Und auch hier begründet man die Ausarbeitung des neuen Schemasweniger mit "Arbeitszeitproblemen", sondern, so Gabriel: "Es hat in den vergangenen Jahren tätigkeitsbezogene Veränderungen gegeben. Ärztliche Tätigkeiten wurden vom Pflegepersonal übernommen", sagte Auer.

25-Stunden-Dienste

Einen Unterschied gibt es allerdings bei den Dienstzeiten zwischen Ärzten und Pflegepersonal in den Spitälern. Die Mediziner durften bisher 48 Stunden in einem Stück arbeiten, das wurde nun auf maximal 25 Stunden begrenzt. Bei den Pflegekräften gab es hingegen schon bisher nur maximal 25-Stunden-Dienste in einem Stück. Deshalb wurde bei ihnen in der Praxis die durchschnittlich mögliche maximale Wochenarbeitszeit von bisher 60 Stunden auch kaum erreicht. (APA, 12.3.2015)