Gratulation, Genossen, für ein derart ambitioniertes Aufarbeiten des Falles Ablinger! Fast sechs Monate lang hat ein fünfköpfiges Schiedsgericht in Oberösterreich zu der missachteten Frauenquote in den eigenen Reihen gekreißt - und herausgekommen ist, was der hiesige Parteivorstand schon im August verfügt hat: dass dem Listenzweiten bei der Nationalratswahl, Walter Schopf, und nicht der Listendritten Sonja Ablinger das Mandat der verstorbenen Nationalratspräsidentin zusteht. Heureka!

Das bis dato unter Verschluss gehaltene Erkenntnis stellt auf seinen 17 Seiten zwar einen Statutenbruch beim Nachrücken fest, aber leider: Die Nationalratswahlordnung wiege halt doch schwerer. Wir erinnern uns: Einst hat sich die SPÖ für den Fall des Ausscheidens einer Mandatarin gegen die buchstabengetreue Auslegung dieser Wahlordnung entschieden, damit der bis dato erzielte Frauenanteil im roten Klub "sichergestellt" bleibt. Doch jetzt brauchte es eben ein verqueres Urteil gegen eine Querdenkerin.

Immerhin: In den roten Rängen des Nationalrats, wo sich die Rebellin Ablinger einst gegen Fiskalpakt und Fremdengesetze gestemmt hat, ist endlich Ruhe eingekehrt. Denn seit Schopf angelobt wurde, hat es der Gewerkschafter gerade einmal zu einem guten Dutzend Aussendungen und APA-Meldungen inhaltlicher Natur gebracht. Gleich zwei davon betrafen übrigens ein hartes SPÖ-Kernthema - und zwar die Förderwürdigkeit alternativer Heilmethoden. (Nina Weißensteiner, DER STANDARD, 12.3.2015)