Bregenz – Wenn der Dr. Bernhard zu Skitouren ins Montafon kommt, dann könnte er mit Vorarlberger Zulieferfirmen Kontakte knüpfen, deshalb sei eine Ferienwohnungswidmung angebracht. So begründete die Gemeinde Bartholomäberg eine Genehmigung für den Daimler-Vorstand, zitierte Nina Tomaselli, Abgeordnete der Grünen, am Mittwoch ein Gemeindevertretungsprotokoll. "Leider ist dieses Protokoll nicht auf der Website zu finden", kritisierte Tomaselli die Diskretion der Gemeinde süffisant.
Womit sie wesentliche Schwachpunkte des Raumplanungsgesetzes aufzeigte, die Diskriminierung und Intransparenz ermöglichen: ein Gummiparagraf, der dem Gemeindevorstand Widmungen "aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen" erlaubt, und weil Sitzungen des Gemeindevorstands nicht öffentlich sind, auch Geheimhaltung.
Am Mittwoch wurde im Landtag mit einer einstimmig beschlossenen Novelle ein Schlussstrich unter Bevorzugung und damit Diskriminierung gezogen. Künftig wird die Landesregierung eine Quote für Ferienwohnungswidmungen festlegen, sagte Landesrätin Bernadette Mennel. Alle Entscheidungen müssten in Zukunft durch die Gemeindevertretung, würden dadurch transparent. Die Gemeinden müssen künftig Ferienwohnungsregister führen.
Der Gummiparagraf, der besonders berücksichtigungswürdige Gründe ermöglichte, wird gestrichen. Dieser Paragraf hatte "Diskriminierungstatbestände" in mindestens 20 Fällen seit 2002 in Lech ermöglicht, sagt der Dornbirner Rechtsanwalt Karl Schelling. Der Jurist löste mit einer Beschwerde die Androhung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens aus, das die Landesregierung schließlich zum Handeln zwang.
Besonders großzügig sei die Gemeinde Lech mit dem Promibonus umgegangen, kritisierte FPÖ-Klubobmann Dieter Egger. Er hatte mit einer Anfrage aufgedeckt, dass Lech mit Widmungen nicht so restriktiv war, wie Bürgermeister Ludwig Muxel (VP) immer behauptet hatte. "Mit Vehemenz" will Egger nun darauf achten, dass das neue Raumplanungsgesetz auch umgesetzt wird. "Vor allem, dass auch wirklich kontrolliert wird."
Diskrete Behörden
Die Kontrolle war bisher eine sehr diskrete Sache. So wird beispielsweise ein Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, die Aufsichtsbehörde der Gemeinde Lech ist, geheim gehalten.
Die Behörde hatte einen Vertrag zwischen dem Gemeindevorstand und einem Hotelier unter die Lupe genommen. Erstellt wurde das Papier über die Vermietung von Ferienwohnungen im Rahmen der Vertragsraumplanung. Dem Hotelier wurde damit aus der finanziellen Patsche geholfen, der Vertrag diente seinen Bürgen als Sicherheit. Zehn Jahre später, als eine Wohnung für mehrere Millionen Euro verkauft wurde, verzichtete die Gemeinde auf eine Pönale in der Höhe von 900.000 Euro, was in der Gemeindestube für Unmut sorgte. Ob und warum der Verzicht rechtmäßig war, erfährt die Öffentlichkeit nicht. Bezirkshauptmann Johannes Nöbl begründet das Schweigen mit Datenschutz und Amtsverschwiegenheit.
Im Gemeindeamt Lech liegen noch 80 unerledigte Anträge auf Ferienwohnungen. Ob nach altem oder neuem Recht entschieden wird, hängt nun von der Zusammensetzung der neuen Gemeindevertretung ab. Das neue Gesetz tritt Ende Mai in Kraft. (jutta Berger, DER STANDARD, 12.3.2015)